Zumeldung der IHK Ulm zum bundesweiten Lockdown ab Mittwoch

Einzelhandel wurde jegliche Hoffnung genommen

Zu den Beschlüssen des Bund-Länder-Gipfels vom 13. Dezember äußert Friedrich Kolesch, Vizepräsident der IHK Ulm: „Der harte Lockdown ab Mittwoch, dem 16. Dezember, nimmt großen Teilen des Einzelhandels jegliche Hoffnung auf das Weihnachtgeschäft, dessen Umsatz speziell in diesem Corona-Krisenjahr für viele Betriebe so wichtig gewesen wäre.“

Dabei trifft der Lockdown aus Sicht der IHK Ulm gerade die Einzelhändler am meisten, die bisher schon am stärksten von den Auswirkungen der Corona-Pandemie gebeutelt waren. Allen voran sind hier die Schuh- und Modehändler zu nennen.

Um das Überleben der betroffenen Geschäfte in den Innenstädten – gerade der Mittelzentren – zu sichern, bedarf es für den Zeitraum der Schließung zügig einer finanziellen Entschädigung – analog zur November- bzw. Dezemberhilfe in der Gastronomie und Hotellerie. Das entspricht 75 Prozent des Vorjahres-Umsatzes. „Der Ersatz von lediglich einem Teil der Kosten, wie bei der Überbrückungshilfe, reicht bei weitem nicht aus! Die Reserven sind, auch in sehr gut und solide geführten Betrieben, durch die Schließung im Frühjahr und die seither fast durchgehend anhaltende Umsatz-Misere komplett aufgebraucht. Ab Januar kommt die bereits vor Monaten fix georderte Frühjahrsware, welche bezahlt werden muss. Die von der Politik ins Spiel gebrachten steuerlichen Abschreibungen auf die Warenbestände bringen den Betrieben, die dieses Jahr definitiv Verlust gemacht haben, überhaupt nichts. Es braucht ein verlässliches Zukunftsszenario, um diesen erneut harten Lockdown durchzustehen. Hierbei geht es auch um die Zukunft der Innenstädte“, fordert Kolesch.

Mit großer Besorgnis sieht die IHK Ulm natürlich auch die weitere Schließung von Gastronomie, Hotellerie sowie verschiedener Kultur- und Freizeitanbietern. Ebenso wie die Schließung der Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege. „Auch diese Unternehmen müssen selbstverständlich analog zur November- bzw. Dezemberhilfe schnell entschädigt werden“, betont Dr. Jan Stefan Roell, Präsident der IHK Ulm.

Krisenberatung der IHK Ulm auch zwischen den Jahren gewährleistet

Die IHK Ulm hat für die regionale Wirtschaft bereits im ersten Lockdown ein telefonisches und digitales Krisenberatungszentrum eingerichtet. „Unser IHK-Expertenteam ist auch zwischen den Jahren für unsere ratsuchenden Mitgliedsunternehmen da und klären Fragen und Unsicherheiten bzw. vermittelt Lösungen, die richtigen Kontakte und Handlungsempfehlungen“, so Max-Martin W. Deinhard, Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm. Die IHK Ulm bietet drei verschiedene Hotlines zu den Themenfeldern Betriebliche Organisation, Rechtliche Fragen sowie Finanzhilfen/ Finanzierung, so dass die Ratsuchenden sofort mit dem richtigen IHK-Experten verbunden werden:

Hotline Nummer: 0731 / 173 - Durchwahl
1. Hotline: Betriebliche Organisation (und allgemeine Fragen) -333
2. Hotline: Rechtliche Fragen -334
3. Hotline: Finanzhilfen/Finanzierung -335

Die telefonischen Hotlines sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und am Freitag von 8 bis 14 Uhr aktiv. Die Website www.ulm.ihk24.de/corona informiert rund um die Uhr über die wichtigsten Themen zur Corona-Pandemie.