Zutritt zum Neu-Ulmer Edwin Scharff Museum, zum Edwin-Scharff-Haus und zum Hallenbad ist nur mit 3G-Nachweis möglich
3-G in Neu-Ulm
Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr gilt seit dieser Woche unter anderem für den Besuch von Schwimmbädern sowie Sport- und Kulturveranstaltungen in Innenräumen die 3G-Regel. Auch für einen Besuch des Neu-Ulmer Hallenbades oder von Veranstaltungen im Edwin-Scharff-Haus ist der Nachweis einer Genesung, einer vollständig erfolgten Impfung oder eines negativen Corona Tests erforderlich.
Darüber hinaus wendet auch das Edwin Scharff Museum die 3G-Regel an und bittet Besucherinnen und Besucher um Vorlage entsprechender Bescheinigungen.
INFO:
Unabhängig von der 3G-Regel bittet die Stadtverwaltung darum, dass Besucherinnen und Besucher der städtischen Einrichtungen auch weiterhin die geltenden Abstands- und Hygieneregeln beachten und einhalten.
Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten und den Hygienemaßnahmen des Hallenbads und des Edwin Scharff Museums gibt es auf den Seiten www.hallenbad.neu-ulm.de und www.edwinscharffmuseum.de