19.000 Euro Geldstrafe für den FCA wegen unsportlichem Verhalten der Fans

Die Folgen für den Verein

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) belegte den FC Augsburg mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 19.000 Euro. Grund dafür waren drei Fälle eines unsportlichen Verhalten seiner Anhänger.

Die Vergehen wurden dabei aus den DFB-Pokal-Spielen bei Holstein Kiel und gegen Rasenballsport Leipzig sowie dem Bundesligaspiel bei 1. FC Nürnberg bewertet.

Am 6. Februar 2019 wurden beim DFB-Pokal Spiel bei Holstein Kiel vor Anpfiff und in der 88. Minute im Augsburger Zuschauerbereich pyrotechnische Gegenstände angebrannt. Ebenfalls gilt das selbe für die Partie beim 1. FC Nürnberg am 30. März 2019.
Diesbezüglich wurden beim DFB-Pokalspiel gegen Leipzig am 2. April 2019 mehrere Becherwürfe aus dem Augsburger Zuschauerbereich geahndet.