Corona-Änderungen in Baden-Württemberg

Ausgangssperre gekippt

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim beschloss am Montag, dass die Ausgangsbeschränkung von 20 bis 5 Uhr Landesweit gekippt wird. Auslöser hierfür war ein Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen.

Die Regelung wurde überarbeitet, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist eine Ausganssperre nur möglich, wenn die Unterlassung der Regelung zu Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führt. Es würde nur unter Betracht gezogen, wenn alle anderen ergriffenen Maßnahmen nicht genügen und daraufhin es zu einer Verschlechterung des Infektionsgeschehen führt. Außerdem müsse geprüft werden, ob die landesweite Ausgangsbeschränkung notwendig sei oder einzelne Städte als ausreichend gelten.