Bayerns Schuhläden dürfen nun wieder öffnen!

Was nun gilt...

Ein Ladenbesitzer aus Schweinfurt hatte schon im Februar im Eilverfahren gegen die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geklagt und beantragt, dass diese für die Schuhbranche außer Vollzug gesetzt wird.

Zwei Monate später tritt diese Regelung nun in Kraft! Von Donnerstag an dürfen die Schuhgeschäfte in Bayern nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs wieder für Kunden öffnen. Nun gilt die Versorgung für passende Schuhe als Grundbedürfnis.