Bewerbungsphase für 64. Kunstförderpreis der Stadt Augsburg startet

Auszeichnung für junge Kreativschaffende

Vom 1. bis zum 31. Mai können sich Kreativschaffende für den Kunstförderpreis der Stadt Augsburg bewerben. Dieser zeichnet bei seiner 64. Auflage junge Talente in den Sparten Architektur, Ballett, Bildende Kunst, Design, Literatur, Musik (Jazz) und Schauspiel aus. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden von Fachjurys ermittelt und im Herbst vom Kulturausschuss ernannt. Sie erhalten eine Urkunde und einen Geldbetrag. Das Gesamtpreisgeld beträgt 21 000 Euro.

cropped-1682668622-kufo_preistragerinnen_2022-c-fabian-schreyer
Bild: Fabian Schreyer
„Junge Künstlerinnen und Künstler prägen mit ihren Ideen und ihrem Wirken die kulturelle Identität unserer Stadt und leisten wertvolle Impulse für eine nachhaltige Stärkung Augsburgs als lebendigem Kulturstandort. Der Kunstförderpreis trägt als wichtiger Förderbaustein zur Wertschätzung und Sichtbarmachung dieses immensen Kreativpotenzials bei und soll junge Talente ermutigen, ihre künstlerische Arbeit fortzusetzen und zu vertiefen“, so Jürgen K. Enninger, Referent für Kultur, Welterbe und Sport. 

Der 64. Kunstförderpreis der Stadt Augsburg richtet sich an Bewerbende aus den Bereichen Architektur, Ballett, Bildende Kunst, Design, Literatur, Musik (Jazz) und Schauspiel.
Anzeige
Interessierte Künstlerinnen und Künstler, die ihren Wohnsitz seit mindestens drei Jahren im Raum Augsburg (Stadtgebiet Augsburg und angrenzende Nachbargemeinden) haben oder hier geboren sind, können ihre Bewerbung vom 1. bis zum 31. Mai 2023 per Post oder E-Mail an: 


Kulturamt der Stadt Augsburg 
Bahnhofstr. 18 1/3 a 
86150 Augsburg 

E-Mail: kulturamt@augsburg.de  

Es gilt das Datum des Poststempels oder Maileingangs. 

Für Rückfragen stehen die Kolleginnen und Kollegen im Kulturamt auch telefonisch zur Verfügung, unter 0821 324-3251/-3260 

Zu beachten sind die unterschiedlichen Altersbegrenzungen für die einzelnen Sparten: 
  • Bewerberinnen und Bewerber in den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Design und Literatur müssen bei Ablauf der Bewerbungsfrist zwischen 17 und 39 Jahren alt sein. 
  • Im Fachbereich Ballett gilt eine Altersspanne zwischen 14 und 20 Jahren. 
  • Im Fachbereich Musik Jazz zwischen 17 und 35 Jahren. 
  • Im Fachbereich Schauspiel zwischen 16 und höchstens 23 Jahren. 

Die Ausschreibung mit den detaillierten Teilnahmebedingungen ist ab sofort unter augsburg.de/kunstfoerderpreis einsehbar. Der gedruckte Ausschreibungsflyer liegt im Kulturamt und in der Bürgerinformation am Rathausplatz aus.