Corona: IHK Ulm vermisst verlässliche und gerechte Öffnungsstrategie für den Einzelhandel und die Gastronomie

Kein verlässlicher und gerechter Plan

Für die von der Corona-Krise besonders stark betroffenen Betriebe, deren wirtschaftliche Lage sich mit jedem Tag zuspitzt, fehlt weiterhin eine Öffnungsperspektive, das kritisiert die IHK Ulm. „Selbst nach dem Corona-Gipfel vom 22. März existiert kein verlässlicher und gerechter Plan für die Gastronomie, Hotellerie, Veranstaltungs- und Kulturbranche. Für andere Wirtschaftsbereiche, wie große Teile des Einzelhandels und körpernahe Dienstleistungen, gilt ein rein am Inzidenzgeschehen ausgerichteter Stufenplan“, stellt Dr. Jan Stefan Roell, Präsident der IHK Ulm, fest. „Das führt zu kurzfristigen Wechseln zwischen Öffnung, Click & Meet und Click & Collect – echte Planbarkeit sieht anders aus. Den dadurch entstehenden wirtschaftlichen Schaden tragen erneut die ohnehin schon stark gebeutelten Betriebe“, kritisiert Roell.

Diese inzidenzgestützte Regelung ist auch deshalb befremdlich, weil dadurch in der öffentlichen Diskussion weiter suggeriert wird, dass der Handel, die Gastronomie und Hotellerie sowie andere Dienstleister Haupttreiber des Infektionsgeschehens seien. Jedoch wird von den politischen Verantwortlichen eine aktuelle Analyse des Robert-Koch-Instituts, die dem Einzelhandel und der Hotellerie lediglich ein niedriges Infektionsrisiko zuweist, unzureichend in deren Öffnungsstrategie und der öffentlichen Darstellung berücksichtigt.

„Es ist nicht vertretbar, dass der Inzidenzwert weiterhin die maßgebliche Leitplanke für die Öffnungen ist. Mit einer Zunahme der Testungen liegt es auf der Hand, dass die absolute Zahl an Infektionsfeststellungen steigt. Daher ist es dringend notwendig, dass auch andere Kriterien wie die Auslastung des Gesundheitssystems oder die Impfquote berücksichtigt werden“, stellt Roell fest. Die IHK Ulm fordert daher, dass all jene Wirtschaftsbereiche, denen die Analyse des Robert-Koch-Instituts ein niedriges Infektionsrisiko zuweist, vollumfänglich und mit sofortiger Wirkung geöffnet werden und offenbleiben. Das gilt sowohl für den Einzelhandel als auch für die Hotellerie, die bewiesen haben, dass sie wirksame Hygienekonzepte vorweisen und umsetzen können. „Unabhängig von den Inzidenzwerten müssen Teilbereiche wie Click & Meet im Einzelhandel oder die Außengastronomie dauerhaft zugelassen werden.

Neben den ohnehin guten Hygienekonzepten greift hier zudem die begrenzte Kundenzahl, die Dokumentationspflicht zur Nachverfolgung und bei der Außengastronomie ein erwiesen niedriges Infektionsrisiko im Freien“, so Roell. „Es ist höchste Zeit, dass auch für andere Wirtschaftsbereiche endlich ähnlich innovative und besonders sichere Ansätze für (Teil-)Öffnungen entwickelt werden, statt weiter pauschal ganze Branchen zu schließen. So wird für die Betriebe zumindest eine gewisse Planbarkeit der Geschäftstätigkeit gesichert. Die bürokratischen Hürden sind dabei auf das zwingend erforderliche Maß zu begrenzen“, fordert Roell abschließend.