Balkon-Solaranlagen: Klage gegen Aldi wegen irreführender Werbung

Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Aldi wegen einer aus ihrer Sicht irreführenden Werbung für Balkon-Solaranlagen. Nach Angaben der Verbraucherschützer vom Montag wird die erreichbare Leistung der fraglichen Photovoltaikanlage deutlich zu hoch angegeben, was Verbraucher "in die Irre" führe und gegen geltendes Recht verstoße. Nach einer Abmahnung erhoben die Verbraucherschützer daher Klage auf Unterlassung dieser unzulässigen Werbung.

Die Solaranlage für Balkone wurde demnach im Onlineshop von Aldi angeboten. Beworben wurde sie der Verbraucherzentrale zufolge als Balkonkraftwerk mit einer "Ausgangsspitzenleistung max. 600 W". Tatsächlich sei das aber lediglich die maximale Leistung des mitgelieferten Wechselrichters. Mit den beiden Solarmodulen werde nur eine maximale Leistung von 350 Wp (Watt peak) erreicht.

Damit habe Aldi mit einer Gesamtleistung geworben, die das Balkonkraftwerk nicht erreichen könne und Verbraucher durch unwahre Tatsachenbehauptungen in die Irre führe. Die Verbraucherinnen und Verbraucher seien aber "auf vollständige, eindeutige, nachvollziehbare, aber vor allem korrekte Angaben angewiesen",

Die kleinen Solaranlagen sind sehr beliebt, die Anschaffung wird in vielen Städten oder Bundesländern gefördert. Sie senken die Stromrechnung und tragen zum Klimaschutz bei. Die rechtlichen Hürden will den Einbau von Steckersolargeräten, auch Balkonkraftwerke genannt, erleichtern und die rechtlichen Hürden absenken.

Die Anschaffungskosten belaufen sich den Verbraucherschützern zufolge auf etwa 500 bis 1000 Euro, wobei das kleine Kraftwerk etwa die Stromkosten für den Betrieb von Kühlschrank und Waschmaschine übernimmt.