Formulierungspanne lässt Tabaksteuer auf dem Papier vorzeitig steigen
Aufgrund einer Formulierungspanne im Gesetzestext ist die Tabaksteuer zumindest auf dem Papier schon vorzeitig massiv angestiegen. "Es ist ein technischer Fehler in Bezug auf das Datum des Inkrafttretens in den Unterlagen passiert", erklärte dazu am Mittwoch auf AFP-Anfrage ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Eine Berichtigung sei bereits angestoßen worden, finanzielle Folgen solle der Fehler nicht haben.
Nach der erklärten Absicht von Regierung und Bundestag soll die Tabaksteuer ab Anfang 2027 schrittweise massiv ansteigen. Bis zum Jahr 2030 soll sich der Durchschnittspreis für eine Schachtel mit 20 Zigaretten um fast vier Euro auf dann knapp zwölf Euro verteuern. Die Koalition begründet dies mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit, den hohen Kosten für das Gesundheitssystem durch Rauchererkrankungen, aber auch mit der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung.
Der Mitte Oktober von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf war am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Durch die Formulierungspanne gilt damit theoretisch ab sofort ein höherer Steuersatz und zwar nicht der für 2027 vorgesehene, sondern bereits der noch höhere ab 2030 geplante Satz.
Tatsächliche Auswirkungen auf die Steuerzahlungen soll der Fehler laut Finanzressort aber nicht haben. "Die Generalzolldirektion, die die Steuer administriert, ist entsprechend informiert", erklärte der Ministeriumssprecher. "Die höheren Steuersätze sollen ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten, das ist der klare Wille des Gesetzgebers und des Bundesfinanzministeriums", stellte er weiter klar.
Wie ein Ministeriumssprecher weiter erläuterte, war der Fehler bereits im Gesetzentwurf des Finanzressorts enthalten. Er sei dann im gesamten weiteren Beratungsverfahren in Regierung und Parlament "nicht aufgefallen" und daher auch nicht korrigiert worden.
Darüber, wie die Panne behoben werden kann, wird demnach in der Regierung noch beraten. Genutzt werden könnte dabei Paragraf 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien zur Berichtigung von Gesetzesentwürfen, wie der Sprecher des Finanzressorts sagte. Es würde demnach eine Klarstellung "im Wege der Auslegung" des Gesetzes ausreichen.
Dies würde eine rasche Korrektur ermöglichen, ohne dass das Parlament erneut über das Gesetz entscheiden müsste. Nach dem Text von Paragraf 61 der Geschäftsordnung der Bundesministerien müssten in diesem Fall Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) und der noch bis Ende Oktober amtierende Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD) der Korrektur zustimmen, weil der Fehler schon im durch die Parlamentskammern verabschiedeten Gesetzentwurf enthalten war.
Die "Bild"-Zeitung berichtete am Mittwochnachmittag über eine weitere mögliche Folge der Panne: Demnach würde nach dem fehlerhaften Gesetz bis Ende des Jahres überhaupt kein Steuersatz für Tabak-Substitute wie Liquids für E-Zigaretten mehr gelten. Denn durch das neue Gesetz sei das bisherige ungültig geworden, weshalb der aktuelle Steuersatz von 3,20 Euro pro 10 Milliliter nicht mehr erhoben werden könne.
Das Finanzministerium geht aber auch hier davon aus, dass der Wille des Gesetzgebers klar erkennbar sei, dass dies nicht der Fall sein solle, wie ein Sprecher des Ressorts auf AFP-Anfrage sagte. Die bisherigen Steuersätze würden damit weitergelten.
Der Linken-Haushaltsexperte Dietmar Bartsch machte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) für den Fehler in dem Gesetz verantwortlich. "Das ist schlicht Dilettantismus", sagte er dem TV-Sender Welt. Offensichtlich wisse Klingbeil nicht einmal, "dass das Gesetz mit Verkündung in Kraft ist". Dies sei "einfach inakzeptabel".
"Das ist Pfusch am Gesetz sondergleichen", erklärte der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, im Online-Dienst X. Er forderte den Rücktritt von Finanzminister Klingbeil.
© 2026 AFP




