Das große 1x1 des Autotunings

Was ist erlaubt und was nicht?

Dicke Reifen, ein röhrender Motor und natürlich tiefergelegt: Getunte Fahrzeuge sieht man nicht nur in Filmen oder auf Autoshows, sondern auch auf deutschen Straßen. Doch in dem Gewirr der Gesetze und europäischen Normen findet sich kaum noch jemand zurecht bei der Frage, was denn nun genau erlaubt ist. 

Zunächst einmal stellt sich die Frage, was eigentlich unter Tuning fällt. Denn wenn durch Änderungen an einem Fahrzeug geltende Gesetze bzw. Vorschriften nicht verletzt werden, wird das als Customizing bezeichnet. Zu diesen Gesetzen zählen etwa das StVG (Straßenverkehrsgesetz), die StVZO (Straßenverkehrszulassungsverordnung) und die FVZ (Fahrzeugzulassungsverordnung).

Bezogen auf einzelne Änderungen am Fahrzeug wird die Sache schon etwas komplizierter. Schließlich gibt es weit mehr als nur das Tunen (also das „stärker machen“) des Motors, das eine höhere Leistung, ein stärkerer Drehmoment und teilweise einen geringeren Verbrauch zum Ziel hat. Auch Änderungen bei der Lackierung oder der Ausstattung des Innenraums gehören zum Tuning, ebenso wie Anbauteile an der Karosserie, andere Felgen und Reifen (sogenannte Alu-Felgen oder geschmiedete Leichtmetallräder) oder das Anbringen eines Sportauspuffs mit satterem Klang. 

Zulassungspflicht

Der Straßenverkehr bringt naturgemäß viele Gefahren mit sich: Schwere Fahrzeuge, hohe Geschwindigkeiten und risikofreudige Fahrer. Weil der Staat gewährleisten muss, dass niemand andere Menschen mit seinem Verhalten gefährdet, überprüft er den Straßenverkehr. Daher gibt es in Deutschland eine Zulassungspflicht für so gut wie alle Kraftfahrzeuge. Demnach muss der Fahrzeugtyp offiziell als für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet befunden und das Fahrzeug mit einem Kennzeichen versehen werden. Wer sich daran nicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit saftigen Strafen versehen. 

Die amtliche genehmigte Bauart

Weitere Paragraphen beziehen sich spezieller auf Tuning: So besagt § 22a der StVZO, dass bestimmte Einrichtungen am Fahrzeug nur in einer amtlich genehmigten Bauart verwendet werden dürfen. Dabei geht es vor allem um Teile, die besonders sicherheitsrelevant für das Fahrzeug sind. Dazu zählen beispielsweise die Bremsen, der Motor, die Reifen, alle Beleuchtungselemente sowie auch Abgasstrang, Anbauteile und einiges mehr. Darüber hinaus darf auch die Akustik des Fahrzeugs nicht einfach verändert werden.

Die ABE für Tuning-Zubehör

Es gibt einige Tuningteile, die mit einer allgemeineBetriebserlaubnis, kurz ABE, verkauft werden. Für diese Teile gilt, dass der Anbau zunächst unbedenklich ist und keine Abnahme nötig wird. Jedoch muss die ABE im Original immer im Fahrzeug mitgeführt werden – eine einfache Kopie ist hier nicht erlaubt. Aber auch bei der ABE gibt es ein paar Ausnahmen: Falls verschiedene Teile so miteinander kombiniert werden, dass sie Einfluss aufeinander haben, wird doch eine Einzelabnahme fällig. Darunter fällt zum Beispiel die Kombination eines Sportlenkrads mit einem Satz neuer Räder.

Einzelne Veränderungen

Grundsätzlich gilt, dass man rein optische Veränderungen, bei denen keine Teile ersetzt oder ergänzt werden, immer vornehmen kann – etwa eine neue Lackierung. Allerdings ist bereits Vorsicht geboten, falls nicht die Karosserie, sondern sicherheitsrelevante Bauteile lackiert werden sollen. So sollte man die Lackierung von Scheinwerfern niemals selbst durchführen. Auch bei Scheibentönungsfolien gilt es, aufzupassen: Dafür muss man nämlich stets eine Bauartgenehmigung mitführen, denn es handelt sich dabei um sogenannte „Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas“ im Sinne des § 22a der StVZO.

Anbau von Fahrzeugteilen

Noch größere Vorsicht sollte man beim Einbauen von Teilen, beim Motor- oder Chiptuning walten lassen. Neue Fahrzeugteile müssen immer einen dieser Unbedenklichkeitsnachweise haben:

  • Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE),
  • Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG),
  • EG-Genehmigung,
  • ECE- Genehmigung 
  • Teilegutachten

Alle Beschränkungen bzw. Auflagen müssen dabei stets eingehalten werden. Wenn also die Teile nur an bestimmten Fahrzeugmodellen montiert werden dürfen, sollte man sich unbedingt daran halten. Nach der Montage muss dann ein Prüfingenieur oder ein anerkannter Sachverständiger prüfen, ob alle Auflagen eingehalten sind und ob die Teile richtig montiert wurden. Falls ja, erhält man eine sogenannte „Anbaubescheinigung“.

Umfangreiche Änderungen

Wer mehrere verschiedene Teile anbauen möchte, dem ist eine Beratung durch einen Sachverständigen zu empfehlen. Dieser kann nicht nur beim Tuning beraten, sondern auch eine Einschätzung geben, ob das Fahrzeug mit den geplanten Änderungen abgenommen werden kann. Nach der Vornahme der Änderungen sollte man diese von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. In einer Anbaubescheinigung ist ein Hinweis enthalten, wann eine Änderung der Fahrzeugpapiere erneut notwendig ist. 

Heutzutage bleibt es jedoch oftmals nicht nur bei optischen oder mechanischen Veränderungen – dank des technischen Fortschritts ist etwa auch Chip-Tuning möglich: Besonders bei Dieselfahrzeugen ist dies besonders beliebt.

Betriebserlaubnis und KFZ-Versicherung

Wer sich nicht genau an die Auflagen der einzelnen Tuningteile hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen: Das Fahren des Fahrzeugs unter Umgehung derartiger Auflagen führt nämlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis – und die Nutzung des Fahrzeugs ist dann verboten. Das Fahren ohne Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und wird demzufolge auch mit einem deftigen Bußgeld sanktioniert. Zudem kann das Fahrzeug auch direkt vor Ort von der Polizei stillgelegt werden. Doch es geht noch weiter: Ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis verliert so gut wie immer den Versicherungsschutz. Das wiegt natürlich besonders schwer, wenn ein Unfall passiert. Normalerweise nimmt die Versicherung Vorsatz an und wird zwar alle Schäden erstatten – doch sie wird diese nach der Abwicklung des Schadens vom Fahrzeughalter zurückfordern, was sehr teuer werden kann. Apropos Versicherung: Wer sein Auto verändern will, sollte immer seinen Haftpflichtversicherer und – falls vorhanden – einen Kaskoversicherer informieren. Ansonsten riskiert man den Wegfall des Versicherungsschutzes. Doch das Tuning eines Fahrzeugs sorgt nicht nur für höhere Geschwindigkeit und damit für schlechtere Kontrolle, sondern schafft einem Urteil zufolge besonders für jüngere Personen einen speziellen Anreiz, die neuen Möglichkeiten gänzlich auszutesten. Das Tuning geht also mit einer Gefahrerhöhung einher, die den Versicherer von der Leistung befreien können. Das bedeutet, dass der Versicherer unter Umständen gar nichts zahlen muss. Außerdem kann er kündigen. Wird das Tuning mit der Versicherung abgesprochen, so zieht das oftmals eine Erhöhung der Versicherungsprämie mit sich – eine Folge kann beispielsweise ein Risikozuschlag sein, auch die Einstufung in einer höhere Typenklasse ist möglich. Wichtig ist jedoch, das Tuning in jedem Fall zu melden.

Tuning außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs

Abseits von öffentlichen Straßen, also auf Privatgrund (z. B. auf Rennstrecken oder dem Firmenparkplatz), darf nach Lust und Laune getunt werden. An solchen Orten gelten die Regeln von StVZO, StVG und FVZ zunächst nicht, dafür müssen andere Gesetze wie Lärm- oder Umweltschutz eingehalten werden. Zudem dürfen die dort verwendeten Fahrzeuge nicht einen Meter im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, sondern müssen mit Hilfsmitteln, wie etwa einem Hänger, transportiert werden

Melde- und Informationspflichten

Aber nicht nur das Fahren ohne Betriebserlaubnis oder Zulassung kann gefährlich werden – in der FZV sind auch Mitteilungspflichten geregelt. Wer etwa Kraftstoffart, Hubraum, Nennleistung oder die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit ändert, muss das unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen. Denn bei Zuwiderhandlungen kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Fahrzeuggarantie durch Tuningmaßnahmen unter Umständen erlöschen kann – das ist etwa bei einem nachträglichen Motortuning auf Motor und Antriebseinheit möglich.

Tipps

Wenn Sie sich für Tuning interessieren, dann lassen Sie am besten Profis ans Werk. Seit einiger Zeit gibt es mehrere große Tuninghäuser, die dieses Geschäft für sich entdeckt haben. Dazu zählen zum Beispiel Alpina, Brabus, ABT, MTM oder Hamann. Sie haben sich allesamt auf das Tunen bestimmter Marken spezialisiert und verkaufen sogar ganze Fahrzeuge – für die Legalität wird dann regelmäßig und bereits von Anfang an gesorgt. Außerdem bieten viele Hersteller auch ein umfangreiches Tuningprogramm ab Werk an, darunter Karosserieteile wie Unterfahrschutz und Spoiler, adaptive Fahrwerke, große Räder und Leistungssteigerungen.

FAZIT:

Tuning eröffnet eine Vielzahl an Möglichkeiten, das eigene Fahrzeug individuell zu gestalten – es ist jedoch auch ein schwieriger Balanceakt an der Grenze des Zulässigen. Weil die Konsequenzen der Rechtswidrigkeit durchaus schwerwiegend sein können, sollte man im Vorfeld jeden Umbau überprüfen. Vor allem bei größeren Veränderungen ist die Beratung durch einen Sachverständigen wichtig. Jede Änderung sollte sorgfältig geplant und durchdacht sein, und alles muss ordentlich durchgeführt werden.

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