Die Umweltprämie fürs neue Auto: Plug-In-Hybride und Wasserstofffahrzeuge

Der Grüne Bonus

Zum 19. Februar 2020 erfolgte die Einführung eines erhöhten Umweltbonus nicht nur bei der Zulassung neuer Elektroautos, sondern auch für Plug-In-Hybride und Wasserstofffahrzeuge. Auch das bisherige Antragsverfahren wurde nun vereinfacht. Was sich geändert hat, ob und wie auch Sie die Prämie beantragen können und welche Fahrzeuge gefördert werden, erfahren Sie hier.

Der 2016 eingeführte Umweltbonus stellt den gemeinsamen und anteilsgleichen Beitrag der Bundesregierung und der Autoindustrie dar, welcher die schrittweise Einführung von E-Autos fördern soll. Die Umweltprämie wurde zuletzt erhöht, um den Klimazielen von 2030 geeignete Maßnahmen zur Seite zu stellen. Sie besagen, dass bis zu diesem Jahr bis zu zehn Millionen E-Fahrzeuge zugelassen werden müssen. Dafür wurde der Bonus ebenfalls bis 2025 verlängert. Durch die vorgenommenen Änderungen wird es möglich sein, bis zu 700.000 weitere E-Fahrzeuge zu fördern. 

Was hat sich am Umweltbonus geändert?

Der Zuschuss für E-Autos bei Kauf oder Leasing mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro steigt von 4.000 auf 6.000 Euro sowie bei E-Fahrzeugen über einem Nettolistenpreis von 40.000 bis zu 65.000 Euro auf 5.000 Euro. Plug-In-Hybride werden bei einem Neupreis bis 40.000 Euro mit 4.500 Euro bezuschusst und die Neupreisklasse 40.000 bis 65.000 Euro mit 3.750 Euro unterstützt. Darüber hinaus liegt die Ersparnis bei der Mehrwertsteuer bei bis zu 570 Euro. Die neue Förderrichtlinie gilt ab sofort und kann rückwirkend für alle anerkannten Fahrzeuge beantragt werden, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden. 

Welche Fahrzeuge werden gefördert und werden nur Neuwagen gefördert?

Es werden ausschließlich reine Batterieelektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellen- und von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) gefördert. Ebenso auch Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emissionen aufweisen und maximal 50 Gramm CO2-Emissionen pro Kilometer verursachen. Dies sind unter anderem Autos, die entweder ausschließlich mit Akku oder mit einem Verbrennungsmotor kombiniert betrieben werden. Zudem muss das jeweilige Fahrzeug auf der Liste förderfähiger Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste) gelistet sein. Der erhöhte Umweltbonus gilt außerdem für junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die den Bonus beim Ersterwerber noch nicht erhalten haben. Voraussetzung dabei ist, dass sich das Auto zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs mindestens vier und maximal acht Monate in Hand des ersten Besitzers befunden hat und einen maximalen Kilometerstand von 8.000 aufweist. Mit dieser Regelung soll vor allem Händlern außerhalb der Städte der Weiterverkauf der E-Autos erleichtert werden.  

Wo kann ich die Kaufprämie beantragen und wer darf einen Antrag stellen?

Der Antrag auf den Umweltbonus kann nur online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Antragsberechtigt sind dabei private Personen und Unternehmen, aber auch Stiftungen, Körperschaften und Vereine, die ein E-Neufahrzeug zulassen und sich dazu verpflichten, dieses Fahrzeug für mindestens sechs Monate zu halten. Die jeweilige Zuwendung erhält ausschließlich der Antragsteller nach einer Überprüfung durch die Bewilligungsbehörde direkt auf sein Konto. Beim Einreichen des Antrages ist innerhalb eines Monats eine Kopie der Kaufrechnung, wie auch der Zulassungsnachweis auf den Antragstellenden persönlich in Form eines Fahrzeugscheins und –briefs vorzulegen. Zu beachten gilt jedoch, dass auf der Rechnung des Autohändlers unbedingt vermerkt sein muss, dass der Hersteller schon eine Prämie in der gleichen Höhe wie der jeweilige Umweltbonus vom Netto-Kaufpreis abgezogen hat.