Die untere Naturschutzbehörde informiert

Mahdrichtung bei der anstehenden Wiesenmahd beachten

Vielerorts hat sie schon begonnen, in den nächsten trockenen Tagen wird sie in großen Teilen des Landkreises stattfinden: die erste Silagemahd. Die untere Naturschutzbehörde erinnert daran, dass Wiesen von mehr als einem Hektar Fläche nur von innen nach außen oder streifenförmig von einer Seite zur anderen gemäht werden dürfen. „Das ist eine der Neuerungen, die durch das Volksbegehren im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert wurden“, erklärt Judith Kronberg, Biodiversitätsberaterin an der unteren Naturschutzbehörde in Günzburg. „Der Hintergrund ist, dass Tieren wie beispielsweise dem Feldhasen bei der Mahd von innen nach außen oder bei einer seitlichen Mähstrategie die Flucht ermöglicht wird.“

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Bild: Foto: Judith Kronberg
Ausgenommen von dieser Regelung ist stark hängiges Gelände. Besonders schonend ist die Mahd mit dem Balkenmäher. Dessen Nutzung kann im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms zusammen mit verschiedenen Maßnahmenkombinationen aus Schnittzeitpunkten und Düngeverzicht gefördert werden. Für eine Beratung steht die untere Naturschutzbehörde zur Verfügung.


Ansprechpartner an der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Günzburg  sind Judith Kronberg (Telefon 08221/95 384; E-Mail j.kronberg@landkreis-guenzburg.de)  oder Josef Schmid (Telefon 08221/95 343; E-Mail j.schmid@landkreis-guenzburg.de).