EuGH urteilt Donnerstag zu Schutzregelungen für Reiseveranstalter

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Startendes FlugzeugBild: AFP/Archiv / Luis ROBAYO

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr) zu Regelungen zum Schutz von Reiseveranstaltern während der Corona-Pandemie. In Frankreich konnten Veranstalter bei einer Vertragsauflösung zunächst einen Gutschein anbieten und mussten den Reisepreis erst erstatten, wenn dieser während einer 18-monatigen Laufzeit nicht eingelöst wurde. Französische Verbraucherschützer halten dies für unvereinbar mit der EU-Pauschalreiserichtlinie. (Az: C-407/21 UFC)

In einem weiteren Fall mussten in der Slowakei Pauschalreisende einen wegen der Pandemie geänderten Vertrag oder aber eine angebotene Ersatzreise akzeptieren. Darin sah die EU-Kommission einen Verstoß gegen EU-Recht.(Az: C-540/21)