FDP Oberallgäu: Digitale Teilnahme an Kreistagssitzungen ermöglichen

«Ja zu Digitalen Kreisratsitzungen»

Heute wird es für Parteien immer schwieriger MitgliederInnen zu werben und diese davon zu überzeugen ggfs. politische Mandate, wie das eines Kreisrats, Gemeinderats oder Stadtrats zu übernehmen. Eine der Gründe warum viele diese Verantwortung scheuen, ist das Bild von stundenlangen Stadtrats-, Gemeinderats- oder Kreistagssitzungen, während daheim Teile der Familie versorgt werden müssen oder andere Arbeiten erledigt werden sollten. Rechnet man die Hin -und Rückfahrt zu solchen Sitzungen hinzu, werden diese nicht selten zu wahren „Time-Bandits".

Damit zukünftig weniger Zeit für kommunalpolitische Sitzungen eingeplant werden muss, schlägt ein Bündnis aus der FDP Oberallgäu und dem Bürgerbündnis Oberallgäu vor, dass es kommunalen Mandatsträgern, wie denen des Oberallgäuer Kreisrats, möglich gemacht werden soll, an Kreisratssitzungen lediglich digital teilzunehmen. Michael Käser, Kreisvorsitzender der FDP Oberallgäu, und Josef Dornach vom Bürgerbündnis Oberallgäu begründen in ihrer nachstehenden Pressemitteilung ihre Unterstützung für ein Pro von digitaler Teilnahme an Kreistagssitzungen. Anschliessend ist ihr Antrag an Landrätin Indra Baier-Müller im Wortlaut einzusehen.

Pressemitteilung

FDP und Bürgerbündnis Oberallgäu: „Digitale Teilnahme an Sitzungen ermöglichen“

Bislang mussten Vertreterinnen und Vertreter des Oberallgäuer Kreistags in Präsenz an allen Sitzungen teilnehmen. Geht es nach den Kreisräten der FDP und des Bürgerbündnis Oberallgäu, so soll in Zukunft auch eine digitale Teilnahme ermöglicht werden. Ein neues Gesetz hat dafür die Grundlage geschaffen.

„Die Corona-Pandemie hat so manche Gewohnheiten auf den Prüfstand gestellt. Dazu zählt auch die Annahme, man müsse jede Sitzung in Präsenz stattfinden lassen“, meint Michael Käser, Kreisvorsitzender der FDP Oberallgäu und Initiator des Antrags.
Auch bei der Bayerische Staatsregierung scheint diese Erkenntnis gereift zu sein, weshalb der Landtag Mitte März ein Gesetz zur Änderung der Kommunalordnungen verabschiedet hat. Es ermöglicht den Kommunen unter bestimmen Voraussetzungen die digitale Durchführung von Sitzungen ihrer Gremien.

Aus diesem Grund stellen nun die Kreisräte der Freien Demokraten und des Bürgerbündnisses Oberallgäu einen entsprechenden Antrag im Kreistag, der diese gesetzliche Grundlage aufgreift. „Die Ermöglichung einer digitalen Teilnahme an öffentlichen Kreistagssitzungen wäre nicht nur ein Zeichen des Fortschritts – auch an die anderen Kommunen im Landkreis, sondern würde auch zukünftigen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt erleichtern. Wir müssen dafür sorgen, dass ein Ehrenamt in der Kommunalpolitik auch für Berufstätige und familiär stark eingebundene Menschen möglich und attraktiv ist“, so Käser.

Auch in Hinblick auf mögliche zukünftige Pandemien wäre ein solcher Schritt wichtig, meint Josef Dornach vom Bürgerbündnis Oberallgäu. „Auch im Falle eines steigenden Infektionsgeschehens muss der Sitzungsbetrieb gewährleistet werden können. Digitale Sitzungen wären eine perfekte Lösung für dieses Problem“, so Dornach.

Beraten wird der Antrag voraussichtlich auf der nächsten Kreistagssitzung am 23.07.2021.

Antragstext, 9.Juli,2021:

Sehr geehrte Frau Landrätin Baier-Müller,

hiermit stellen die Vertreter der FDP und des Bürgerbündnis Oberallgäu folgenden Antrag zur nächsten Kreistagssitzung:

Digitale Teilnahme an Kreistagssitzungen ermöglichen

Der Kreistag des Landkreises Oberallgäu möge beschließen:

Die Verwaltung wird auf Grundlage von Art. 41 a der LKrO damit beauftragt, einen Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung des Oberallgäuer Kreistags zu erarbeiten, die eine rechtssichere und digitale Teilnahme von Kreisrätinnen und Kreisräten an Sitzungen des Kreistags ermöglicht. Darüber hinaus wird die Verwaltung damit beauftragt, parallel ein Kreisrat  Konzept zur technischen und organisatorischen Umsetzung einer digitalen Teilnahme von Kreisrätinnen und Kreisräten an Sitzungen des Oberallgäuer Kreistags zu erarbeiten.

Begründung:

Was steht mehr für die Jahre 2020/21 als Videokonferenzen? Durch die Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen hat die Bedeutung von Zoom, MS Teams, Webex, Skype und GoToMeeting drastisch zugenommen. Während derartige digitale Treffen im beruflichen und auch privaten Bereich inzwischen gang und gäbe sind, wurden Versuche der Etablierung im Bereich kommunaler Gremien mit Verweis auf fehlende Rechtsgrundlagen in der BayLKrO stets abgelehnt.

Mit dem Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Bezirksordnung und weiterer Gesetze zur Bewältigung der Corona-Pandemie, welches zum 17. März 2021 in Kraft getreten ist, hat sich dies nun geändert. Das Gesetz ermöglicht Kreisrätinnen und Kreisräten durch die Einführung des Art. 41 a der Landkreisordnung (LKrO) eine digitale Teilnahme an Sitzungen des Kreistags, soweit der Kreistag dies in der Geschäftsordnung zugelassen hat. Die digital teilnehmenden Mitglieder des Kreistags sind in diesem Fall auch stimmberechtigt.

Auch die Kommunalpolitik sollte mit der Zeit gehen, und die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen. Nicht nur zur Sicherstellung des Sitzungsbetriebs im Pandemiefalls, sondern auch in Bezug auf die Vereinbarung von Familie, Beruf und Ehrenamt.