Günzburg: Status der Fußgängerzone wird wieder eingerichtet
Versenkbare Polleranlagen wieder in Betrieb
Gleichzeitig mit dem Betrieb der Cafés und Restaurants in der Außengastronomie wird der Status der Fußgängerzone ab dem 18. Mai wieder eingerichtet. Die Stadtverwaltung Günzburg führte, solange die Gastronomie aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen bleiben musste, die Winterregelung am Marktplatz ein.
Der Marktplatz ist von 6 bis 11 Uhr und zwischen 14 und 17 Uhr für den Lieferverkehr, Beschäftigte/ Geschäftsinhaber sowie Anwohner geöffnet – für alle anderen Fahrzeugführer ist die Einfahrt in die Fußgängerzone, egal zu welcher Uhrzeit, verboten. Ab dem Stadtturm und in der Fußgängerzone gilt für alle berechtigten motorisierten Fahrzeuge im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich Tempo 10. Die Abendstunden bleiben versperrt, da in den Sommermonaten vor allem zu dieser Zeit die Fußgängerzone stark frequentiert ist. Die bauliche Veränderung mittels automatischen Pollern schützt die Fußgängerzone in diesem Bereich kontinuierlich – dieses Ergebnis kann mit zusätzlichem Personal nicht generiert werden, vor allem nicht abends.
Anwohner und Berechtigte gelangen selbstverständlich zu jeder Zeit zu ihren Anwesen. In den Zeiten, in denen die Poller den Marktplatz als Fußgängerzone sichern, nehmen sie über die Marktplatz-flankierenden Straßen kleine Umwege in Kauf.