Im Ernstfall richtig reagieren

So verhalten Sie sich richtig

Da sich immer mehr Fahrzeuge auf unseren Straßen befinden, wächst auch die Zahl der Verkehrsunfälle. Zwar verlaufen die meisten Vorfälle aufgrund moderner Sicherheitstechnik glimpflich, dennoch ist oft ein Fehlverhalten der Beteiligten zu beobachten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie im Ernstfall richtig reagieren.

Gedanken an einen Unfall verbannen die meisten Menschen gerne aus ihrem Kopf. Da jedoch kaum ein Autofahrerleben ohne unerwünschten Zwischenfall verläuft, ist es empfehlenswert, sich zumindest in der Theorie mit möglichen Unfallszenarien auseinanderzusetzen. Hierdurch steigt die Chance, im Fall der Fälle selbstsicher, besonnen und korrekt zu handeln. Nachfolgende Schritte gelten, wenn Sie direkt an einem Verkehrsunfall beteiligt sind oder den Unfall möglicherweise mit verursacht haben.

1. Schritt: Anhalten

Per Gesetz ist jeder Verkehrsteilnehmer, dessen Verhalten den Unfallhergang beeinflusst haben kann, zum Anhalten verpflichtet. Sie müssen so lange am Unfallort bleiben, bis die Personalien festgestellt wurden. Ausnahmen gelten nur in seltenen Fällen – etwa, wenn Sie schwer verletzt vom Unfallort abtransportiert werden müssen.

2. Schritt: Unfallstelle absichern

Schalten Sie zunächst die Warnblinkanlage ein und steigen Sie umsichtig aus Ihrem Fahrzeug aus. Besondere Vorsicht ist bei fließendem Verkehr geboten. Prüfen Sie dann die Unfallfolgen und entscheiden Sie, was zu tun ist. Im Regelfall sollten Sie zuerst sich selbst und dann die Unfallstelle absichern, wenn Verletzte nicht unmittelbar in Lebensgefahr schweben. Insbesondere nachts sollten Sie neben dem Warnblinklicht die Fahrzeugbeleuchtung einschalten. Entnehmen Sie das Warndreieck, ziehen Sie Ihre Warnweste an und verlassen Sie zügig die Fahrbahn. Das Warndreieck platzieren Sie in ausreichender Entfernung zu Unfallstelle (auf Landstraßen mindestens 100 Meter, auf Autobahnen mindestens 200 Meter). Liegen lediglich Bagatellschäden vor und sind die beschädigten Fahrzeuge noch zu bewegen, so muss die Fahrbahn unverzüglich geräumt werden.

3. Schritt: Erste Hilfe leisten

Nachdem der Unfallort abgesichert ist, gilt es, verletzten Personen zu helfen. Zur Ersten Hilfe ist jeder, insbesondere jedoch jeder Unfallbeteiligte, verpflichtet, sofern die Hilfe notwendig und den Umständen nach zumutbar ist. Verstöße stellen unterlassene Hilfeleistung dar und sind strafbar. Handelt es sich um Verletzungen, bei denen eine Gefahr nicht offensichtlich auszuschließen ist, so wählen Sie den Notruf (112), um medizinische Hilfe anzufordern. Dies bedeutet allerdings nicht, dass sich Erste-Hilfe-Maßnahmen hierdurch erledigen. Versorgen Sie die Verletzten nach bestem Wissen und lassen Sie sie möglichst nicht alleine, bis Unterstützung eintrifft.

4. Schritt: Polizei rufen

Bei Bagatellschäden kann auf die Polizei verzichtet werden. Bei allen anderen Szenarien, insbesondere bei Unfällen mit größeren Sachschäden, Verletzten oder gar Toten sowie bei Unfällen auf der Autobahn sollten Sie unbedingt die 110 wählen. Halten Sie sich beim Anruf an das W-Schema: Wer meldet? Wo ist etwas passiert? Was ist passiert? Warten auf Rückfragen!

Wird die Polizei nicht verständig, so sollten Sie selbst die Beweise sichern. Hierzu gehören Fotos vom Unfallort aus verschiedenen Perspektiven. Notieren Sie außerdem Datum und Uhrzeit sowie die Namen, Anschriften, Telefonnummern und Kennzeichen der Unfallbeteiligten. Auch Name und Kontaktdaten von Zeugen sind wichtig. Im Optimalfall haben Sie einen standardisierten Unfallbericht dabei, den Sie vor Ort gemeinsam ausfüllen können. Pauschale Schuldanerkenntnisse sollten Sie jedoch nicht abgeben, da sich dies rechtlich und versicherungstechnisch negativ auswirken kann.

5. Schritt: Unfallstelle verlassen

Bevor Sie die Fahrt wieder aufnehmen, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Fahrzeug noch verkehrssicher ist. Säubern Sie außerdem die Unfallstelle und vergessen Sie nicht, das Warndreieck wieder einzupacken. Zudem sollten Sie den Schaden zeitnah, spätestens jedoch nach einer Woche, der Versicherung melden. Bei Unfällen mit tödlichem Ausgang muss die Meldung innerhalb von 48 Stunden erfolgen. | Text: Florian Deuring