Kein Alkoholverbot mehr an öffentlichen Plätzen in Bayern

Verbot wurde gekippt

Eine Privatperson aus Regensburg hat geklagt und das Gericht gab ihm Recht! Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat, kurz vor den nächsten Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz und den neuen Beschränkungen, das geltende Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Laut dem Gericht sei im Infektionsschutzgesetz nur Alkoholverbote an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen. Da das aktuelle Verbot aber für die Gesamtfläche des Freistaats galt, überschritt die Regierung somit die Verordnungsermächtigung des Bundesgesetzgebers.
 
Die Klagen gegen die 15-Kilometer-Regel sowie die Schließung von Bibliotheken und Archiven bleiben zunächst erfolglos.