Kein Alkoholverbot mehr an öffentlichen Plätzen in Bayern
Verbot wurde gekippt
Eine Privatperson aus Regensburg hat geklagt und das Gericht gab ihm Recht! Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat, kurz vor den nächsten Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz und den neuen Beschränkungen, das geltende Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Die Klagen gegen die 15-Kilometer-Regel sowie die Schließung von Bibliotheken und Archiven bleiben zunächst erfolglos.