Maskenpflicht an hochfrequentierten Bereichen in Gersthofen
Landkreis legt MNS-Zonen fest
Das Landratsamt Augsburg hat als Maßnahme zur Bekämpfung des Coronavirus nun auch im Gersthofer Stadtgebiet Zonen festgelegt, an denen verpflichtend ein Mund-Nasenschutz getragen werden muss.
Stadtgebiet Gersthofen:
- Augsburger Straße (ab Kreuzung Feldstraße/Griesstraße)
- Donauwörther Straße (bis Einmündung Rotkreuzstraße)
- Bauernstraße (Parkplatz hinter Sparkassengebäude, bis einschließlich Haus-Nr. 2)
Für die genannten Straßen und Plätze gilt die Maskenpflicht und von 22 bis 6 Uhr zusätzlich ein Alkoholverbot. Die entsprechende Bekanntmachung zur Festlegung stark frequentierter Plätze im Landkreis Augsburg finden Sie im Anhang sowie unter www.landkreis-augsburg.de/corona-zahlen.
Das könnte Sie auch interessieren
Advertorial