Maskenpflicht an hochfrequentierten Bereichen in Gersthofen

Landkreis legt MNS-Zonen fest

Das Landratsamt Augsburg hat als Maßnahme zur Bekämpfung des Coronavirus nun auch im Gersthofer Stadtgebiet Zonen festgelegt, an denen verpflichtend ein Mund-Nasenschutz getragen werden muss.

Hier gilt die Maskenpflicht

Stadtgebiet Gersthofen: 

  • Augsburger Straße (ab Kreuzung Feldstraße/Griesstraße)
  • Donauwörther Straße (bis Einmündung Rotkreuzstraße) 
  • Bauernstraße (Parkplatz hinter Sparkassengebäude, bis einschließlich Haus-Nr. 2) 

Für die genannten Straßen und Plätze gilt die Maskenpflicht und von 22 bis 6 Uhr zusätzlich ein Alkoholverbot. Die entsprechende Bekanntmachung zur Festlegung stark frequentierter Plätze im Landkreis Augsburg finden Sie im Anhang sowie unter www.landkreis-augsburg.de/corona-zahlen.