Mehr Ordnung im Straßenraum: Feste Abstellflächen für E-Tretroller und Pedelecs in der Innenstadt
Die entsprechenden Flächen sind vor Ort physisch markiert und beschildert und zudem in der Dott-App als zulässige Parkflächen gekennzeichnet. Damit erhalten Nutzende eine eindeutige Orientierung, wo die Fahrzeuge am Ende einer Fahrt abgestellt werden dürfen.
Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Regelung ist die technische Verknüpfung mit dem Mietsystem: Außerhalb der ausgewiesenen Parkinseln kann die Miete nicht beendet werden. Die Fahrt kann dort somit nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden. Nutzende werden dadurch angehalten, die E-Tretroller und Pedelecs zu den dafür vorgesehenen Flächen zu bringen und dort ordnungsgemäß abzustellen.
„Mit den ausgewiesenen Parkinseln schaffen wir klare und nachvollziehbare Regeln für alle Beteiligten. Gerade in der Innenstadt wollen wir vermeiden, dass abgestellte E-Tretroller und Pedelecs Gehwege, Eingänge oder andere Bereiche des öffentlichen Raums beeinträchtigen“, so die Stadtverwaltung Ulm.






