Bei Bäumen in der Landesgartenschau und auf städtischen Ausgleichsflächen
Obst darf mitgenommen werden
Das Garten- und Friedhofsamt weist darauf hin, dass Obst von städtischen Flächen gerne aufgesammelt oder gepflückt werden darf.
Auch in den Stadtteilen gibt es jeweils öffentliche Streuobstwiesen, die oftmals von den Obst- und Gartenbauvereinen betreut werden. Wer hier nicht sicher ist, ob die Früchte geerntet werden dürfen, kann sich bei den Vereinen erkundigen.