Bei Bäumen in der Landesgartenschau und auf städtischen Ausgleichsflächen

Obst darf mitgenommen werden

Das Garten- und Friedhofsamt weist darauf hin, dass Obst von städtischen Flächen gerne aufgesammelt oder gepflückt werden darf.

Vor allem auf dem Gelände der ehemaligen Landesgartenschau sowie den städtischen Ausgleichsflächen sind oftmals Apfel- und Birnbäume gepflanzt, deren Früchte gerne von den Bürgerinnen und Bürgern für den Verzehr mitgenommen werden dürfen.

Auch in den Stadtteilen gibt es jeweils öffentliche Streuobstwiesen, die oftmals von den Obst- und Gartenbauvereinen betreut werden. Wer hier nicht sicher ist, ob die Früchte geerntet werden dürfen, kann sich bei den Vereinen erkundigen.