Stadt Augsburg erlässt Allgemeinverfügung für Außengastronomie

Zutritt nur mit 2G-Nachweis und FFP2-Maske

Die Stadt Augsburg hat jetzt eine Allgemeinverfügung zur Regelung der Außengastronomie erlassen. Diese dient dazu, die Gefahr einer Übertragung von Covid-19 in der Außengastronomie zu reduzieren. Es sollen weitere Infektionen und ein Fortbestehen des Inzidenzwerts auf hohem Niveau verhindert werden.

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Bild: Adobe Stock / AA+W
Zugleich soll einer weiteren Überlastung der Kliniken entgegengewirkt werden. 

Vor diesem Hintergrund ist ein Zugang zur Außengastronomie nur noch mit einem 2G-Nachweis (Geimpft, Genesen) zulässig. Außerdem muss eine FFP2-Maske getragen werden. Einzelheiten zu den Anordnungen sind in der Allgemeinverfügung enthalten. 

Die Einhaltung der Regelungen ist durch die Gastronomie-Betreiberinnen und –Betreiber sicherzustellen. 

Die neue Allgemeinverfügung tritt zum Mittwoch, 1. Dezember 2021, 0:00 Uhr, in Kraft und ist unter anderem auf augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.