Augsburg zieht "Lockdown Light" bereits ab dem 30. Oktober durch
Sorgenerregende Entwicklung am Uniklinikum Augsburg
Die Corona-Infektionszahlen in Augsburg steigen. Aktuell liegt der Inzidenz-Wert bei über 256 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Auf Bundes- und Landesebene wurden einschränkende Maßnahmen für das öffentliche Leben beschlossen. Diese gelten in Augsburg bereits früher, ab dem 30. Oktober 2020, 21 Uhr.
Die wichtigsten Fakten über das weitere Vorgehen in Augsburg in Kürze:
- Neben den beiden Landkreisen Rottal-Inn und Rosenheim ist Augsburg Spitzenreiter bei den Corona-Fallzahlen in Bayern
- Maßnahmen wären in Augsburg auch unabhängig von der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz getroffen worden
- Ausgangspunkt des riesig wachsenden Infektionsaufkommens sollen wohl größere private Feiern gewesen sein
- Die einschränkenden Maßnahmen der Bundesregierung ab dem 2. November kommen für die Augsburger Uniklinik zu spät
- Stand 29.10.2020: 100 Corona-Patienten im Uniklinikum Augsburg, davon 25 auf der Intensivstation
- Eine Sonderverfügung für die Stadt Augsburg ist bereits in Arbeit
Drei Zusatzverfügungen für Augsburg: - Ausgeweitete Maskenpflicht im öffentlichen Raum, auch an Lech und Wertach, öffentlichen Spielplätzen
- Pflicht von Desinfektionsspender Anbringung vor allen Geschäften und dem Einzelhandel
- Alkoholverbot auf weitere Plätze in Augsburg ausgeweitet
Ansonsten gelten in Augsburg die folgenden Regeln:
Kontaktbeschränkungen:
In der Öffentlichkeit und privat darfst du dich nur noch mit Angehörigen deines und eines weiteren Hausstandes treffen, insgesamt aber nicht mehr als zehn Personen, Veranstaltungen sind verboten
Gastronomie:
Restaurants müssen schließen. To-Go-Verkauf bleibt weiterhin erlaubt, ebenso wie Lieferung. Bars, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Schließungen:
Theater, Konzerthäuser, Kinos, Messen, Freizeitparks, Schwimmbäder, Spaßbäder, Thermen, Spielhallen, Wettannahmestellen, Fitnessstudios, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios
Nicht betroffen sind:
Groß- und Einzelhandel, Friseure, Einrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen, wie Physiotherapeuten
Sport:
Training, Wettkämpfe und Ligabetrieb im Amateursport sind vorerst untersagt. Bundesweite Sportveranstaltungen (zB Bundesligen) dürfen nur noch ohne Zuschauer stattfinden
Aktivitäten im Freien, wie zum Beispiel Joggen, ist weiterhin erlaubt.
Schulen:
Die Schulen und Kindergärten bleiben weiterhin geöffnet
Urlaub:
Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Alle Bürger und Bürgerinnen sollen generell auf Reisen und Besuche verzichten
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