Stadt Augsburg: Wesentliche Einschränkungen zu Silvester in der Innenstadt

Feuerwerk und Ansammlungen verboten

Bund und Länder haben auch für dieses Jahr den Verkauf für Feuerwerkskörper zu Silvester verboten. Hingegen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an sich allen volljährigen Personen gestattet.

Grundsätzlich ist es nicht per se verboten, auf öffentlichem Grund Pyrotechnik zu zünden. Doch es bestehen wesentliche Einschränkungen. 

Verbot von Pyrotechnik in der Innenstadt 

So ist es generell gesetzlich verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen Feuerwerkskörper abzubrennen. Zudem besteht in der Augsburger Innenstadt zum Jahreswechsel ein generelles Feuerwerksverbot. Es gilt räumlich auf den Straßen und Plätzen, die von folgenden Straßen umschlossen sind, einschließlich der Straßen selbst: Königsplatz, Fuggerstraße, Grottenau, Karlstraße, Leonhardsberg, Pilgerhaus, Mittlerer Graben, Oberer Graben, Forsterstraße, Remboldstraße, Rote-Torwall-Straße, Eserwallstraße, Theodor-Heuss-Platz, Konrad-Adenauer-Allee. Auch Glasflaschen und Dosen sind an Silvester in der Innenstadt verboten. Diese Verordnung ist in Augsburg seit 2017 in Kraft.

Keine Menschenansammlungen über zehn Personen 

Aus Gründen des Infektionsschutzes hat der Freistaat Bayern zudem ein Ansammlungsverbot erlassen. Danach sind Treffen vom mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld untersagt. Das Ansammlungsverbot gilt zwischen 31. Dezember, 15 Uhr, und 1. Januar 2022, 9 Uhr, in Augsburg auf folgenden Straßen und Plätzen: Rathausplatz, Philippine-Welser-Straße mit Fuggerplatz, Steingasse vom Rathausplatz bis Hausnummer 8, Eisenberg, Elias-Holl-Platz, Sterngasse (Bereich Elisas-Holl-Platz), Maximilianstraße, Bgm.-Fischer-Straße mit Moritzplatz, Heilig-Grab-Gasse, Hallstraße, Ulrichplatz, Königsplatz, Schaezlerstraße (Bereich Königsplatz), Bahnhofstraße (Bereich Königsplatz), Konrad-Adenauer-Allee (Bereich Königsplatz), Wallstraße, Barthshof, Willy-Brand-Platz und Helmut-Haller-Platz. Gottesdienste und Versammlungen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes bleiben hiervon ausgenommen. 

Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte 

Auch Kontaktbeschränkungen sind vorgeschrieben. Danach dürfen sich maximal zehn Personen, die geimpft oder genesen sind, treffen. Nimmt eine Person, die weder geimpft noch genesen ist an einem Treffen teil, gelten die Regeln für Ungeimpfte: Danach dürfen sich die Mitglieder des eigenen Haushalts plus höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. Aktuell sind Clubs und Bars geschlossen. Tanzveranstaltungen sind untersagt. Allerdings wurde die Sperrstunde für gastronomische Betriebe - nach jetzigem Stand – aufgehoben. Das bedeutet, dass Restaurants nicht wie sonst bereits um 22 Uhr schließen müssen, sondern über den Jahreswechsel hinaus geöffnet bleiben dürfen. In der Innen- wie Außengastronomie gilt die 2G-Regel.