Verkauf und Abbrennen von Feuerwerk in Kempten

Was geht, was nicht geht…

Das Rechtsamt der Stadt Kempten (Allgäu) informiert, dass Feuerwerkskörper der Kategorie II nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember 2022 angeboten und an Verbraucherinnen und Verbraucher abgegeben werden dürfen.

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Die Stadt Kempten informiert über den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.Bild: pixabay
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie II ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubnisfrei. Dabei ist zu beachten, dass das Abbrennen der Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden verboten ist.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II nicht erwerben, nicht aufbewahren und auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abbrennen.

Besucherinnen und Besucher des Mariabergs werden dringend gebeten, ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass Feuerwehrzufahrten und Rettungswege vollständig freigehalten werden.