swa: Studierendenausweis gilt weiterhin als Fahrausweis

Bis Mai unterwegs mit der Campuscard

Zunächst können alle Studierenden die öffentlichen Verkehrsmittel der Stadtwerke Augsburg bis zum 18. Mai 2020 nutzen, wenn sie ihre Campuscard bei sich tragen. Vorerst wurde der Start des Sommersemesters an der Universität Augsburg sowie an der Hochschule verschoben.

Hörsaalgebäude und Bibliotheken sind bis auf Weiteres geschlossen, um das Ansteckungsrisiko in Zeiten von Corona an Uni und Hochschule auf ein Minimum zu reduzieren. Da die Validierung der Campuscard deshalb nicht möglich ist, können Studierende auch mit einer Campuscard in Tram und Bus mitfahren, die für das vergangene Wintersemester validiert wurde. Die Campuscard gilt als Fahrschein innerhalb der Tarifzonen 10 und 20, jedoch sind die Linien des Nachtbusses davon ausgeschlossen. Im Semesterbeitrag, den die Studierenden an die Hochschulen entrichten, ist der Beitrag für den ÖPNV in Augsburg inbegriffen.