Wie man mit Babybauch den Job gekonnt meistert

(K)eine ruhige Kugel schieben?

Eine Schwangerschaft bedeutet Veränderung, ob im privaten oder beruflichen Alltag. Körperliche Belastung wird oftmals anders wahrgenommen als bisher und auch emotional ist Frau in manchen Fällen besonders gefordert. Doch Nachwuchs soll vor allem eines sein: Grund zur Freude. Damit diese Freude auch im beruflichen Alltag Raum findet, haben wir einige Tipps zusammengestellt.

Schritt 1: Arbeitgeber informieren

Der Test zeigt zwei Streifen, tausend Gedanken schwirren durch den Kopf. Neben Familie und Freunden, muss natürlich auch der Arbeitgeber informiert werden. Doch wie? Und vor allem wann? Gesetzlich gibt es keine konkrete Regelung, es heißt etwas pauschal formuliert im § 15 MuSchG  (Mutterschutzgesetz), „dass eine schwangere Frau ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen sollte, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist.“ Es ist üblich, im besten Falle die 12. Woche einer Schwangerschaft abzuwarten, da dann das Risiko einer Fehlgeburt erheblich sinkt und sicherere Planungen möglich sind. Doch anzuraten ist dies nicht in jedem Falle, denn unter Umständen ergeben sich, je nach Berufsgruppe, zusätzlich zu den generellen Pflichten eines Arbeitsgebers bei der Beschäftigung von Schwangeren, weitere einzuleitende Schritte. Das gilt zum Beispiel dann, wenn die Arbeit der werdenden Mutter mit besonderen Gefährdungen verbunden ist. Aber auch dann, wenn das Aufgabengebiet sehr komplex ist und für die Suche der Elternzeitvertretung ausreichend Zeit eingeplant werden muss. Gut zu wissen: Sobald der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft hat, muss er dies der Aufsichtsbehörde mitteilen, darf es aber in keinem Falle ohne Zustimmung der Schwangeren Kolleginnen und Kollegen berichten. Die Mitteilung selbst darf in übrigem in jeder Form erfolgen, ob schriftlich, telefonisch oder per Email. 

Schritt 2: Berufliches Umfeld anpassen

Jetzt ist der Arbeitgeber am Zug. Denn dieser hat für die schwangere Mitarbeiterin einen Ruheplatz einzurichten, an welchem sich die Möglichkeit bietet sich zurückzuziehen und auszuruhen. Wie oft dieser Ort genutzt wird, entscheidet die Frau selbst. Die Ruhezeiten gelten als Arbeitszeiten und dürfen nicht als Pausen behandelt werden. Zudem dürfen während der gesamten Beschäftigung keine Tätigkeiten mehr ausgeführt werden, die für Kind oder Mutter schädlich sein könnten. Darunter fallen zum Beispiel Akkordarbeit, das Heben und Tragen von schweren Lasten und auch die Arbeit mit gesundheitsgefährdenden Stoffen. Sollte das bisherige Arbeitsgebiet der Mitarbeiterin ausschließlich aus diesen Tätigkeiten bestehen, muss der Arbeitgeber eine Ersatzbeschäftigung anbieten. Auch Nachtarbeit (zwischen 20 und sechs Uhr) und die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist für Schwangere untersagt. Überstunden sind ebenso passé – doch hier gibt es Ausnahmen: in der Gastronomie, oder bei Arbeitsplätzen, bei denen generell Sonn- und Feiertagsarbeit zugelassen ist, ist dies weiterhin erlaubt. So zum Beispiel in kulturellen Einrichtungen oder in Thermen und Bädern. 

Aktuelle Entwicklungen in Bezug auf Corona

Die Pandemie führte dazu, dass Schwangere eine Sonderfreistellung erhalten können, da ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf besteht. Frauen, die face-to-face Kontakt mit anderen Personen haben, zum Beispiel bei körpernahen Dienstleistungen aber auch Erzieherinnen, Lehrerinnen und Co, dürfen ab der 14. Schwangerschaftswoche keinen körperlichen Kontakt zu Kunden, Kindern oder Schülern haben. Die Alternative: Homeoffice oder eine andere Arbeit. Bieten sich hierzu keine Möglichkeiten, werden die Frauen unter fortlaufender Bezahlung vom Dienst freigestellt. Arbeitgeber müssen hier den Einzelfall betrachten und eine entsprechende Gefährdungsfeststellung durchführen. Ausnahme: ist eine Schwangere jedoch vollimmunisiert, gelten diese Regeln nicht. Die Situation ist jedoch dynamisch und kann sich jederzeit ändern. 

Schritt 3: Sorgenfrei in die Zukunft blicken

Schwangere genießen einen besonderen Kündigungsschutz und müssen sich darum keine Sorgen um ihre berufliche Zukunft machen. Dieser Schutz hält in übrigem bis Ablauf von vier Monaten nach Entbindung an. Wie es nach der Entbindung weitergeht, ob Schwangere Elternzeit nehmen und wie lange, sollten Frauen im vertrauensvollen Gespräch noch vor der Entbindung mit ihrem Arbeitgeber klären. Es müssen vorerst keine genauen Angaben zur Dauer der Elternzeit gemacht werden, aber der Fairness halber lohnt sich eine grobe Einschätzung, damit auch der Arbeitgeber entsprechend planen kann. Denn das große Ziel ist meist die entspannte und abgestimmte Rückkehr an den Arbeitsplatz, der man selbst am wenigsten im Wege stehen will. 

FAZIT: Schwangere haben besondere Rechte am Arbeitsplatz und können diese einfordern. Zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zählt auch das Gespräch über die Zeit nach der Entbindung und eine eventuelle Rückkehr an den Arbeitsplatz. Es gilt: wer kommuniziert, gewinnt!