Allgäuer CSU-Bundestagsabgeordnete für Bezahlkarte im Allgäu

«Bezahlkarte auch im Allgäu einführen»

Nachfolgend im Wortlaut eine Pressemitteilung der Allgäuer CSU-Bundestagsabgeordneten Mechthilde Wittmann zur möglichen Einführung einer Bezahlkarte in der Flüchtlingspolitik: Der aktuelle Flüchtlingszustrom bringt Deutschland an seine Belastungsgrenze. Die Kommunen sind mit der aktuellen Situation überfordert, auch im Allgäu und der Bodensee-Region. Gleichzeitig nimmt die Akzeptanz der Bevölkerung für die Aufnahme weiterer Geflüchteter zunehmend ab.

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Die CSU-Bundestagsabgeordnete Mechthilde Wittmann spricht sich für die Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge aus.Bild: pixabay
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In der Folge ergeben sich erhebliche negative Auswirkungen auf die Finanzen der Kommunen und das gesellschaftliche Klima. Diese gehen zu Lasten derjenigen Menschen, die anerkannt schutzbedürftig sind und unsere Unterstützung dringend brauchen.

Mechthilde Wittmann, MdB: „Anreize für eine ungeordnete Migration nach Deutschland müssen gesenkt werden. Verständlicherweise sind hohen Sozialleistungen für Asylbewerber ein Grund, der dazu beiträgt, dass übermäßig viele Geflüchtete einen Aufenthalt in Deutschland gegenüber einem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bevorzugen. Das würde wahrscheinlich jeder von uns so machen, wenn er oder sie in der gleichen Lage wäre. Die Höhe der Sozialleistungen für Menschen im Asylverfahren und auch für abgelehnte und damit ausreisepflichtige Asylbewerber mit und ohne Duldung richtet sich in Deutschland nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und sichert das Existenzminimum für die Leistungsberechtigten. Diese Leistungen können auch als Sachleistungen erbracht werden.

Und das ist dringend geboten, wie Beispiele in Landkreisen zeigen, in denen ein solches Verfahren bereits eingeführt worden ist.“

Um Anreize zu verringern, sollten Bargeldzahlungen so weit wie möglich vermieden werden, plädiert die Bundestagsabgeordnete Mechthilde Wittmann. Sofern möglich sollten deshalb Leistungen in erster Linie als Sach- leistungen für die Leistungsberechtigten angeboten werden.

Für alle weiteren Leistungen des notwendigen und persönlichen Bedarfs sollte statt Barauszahlungen eine Karte in Form einer Bezahlkarte an Asylbewerber ausgegeben werden, auf die Geldleistungen nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz eingezahlt werden.

Mechthilde Wittmann: „Überweisungen von der Bezahlkarte ins, sowie Zahlungen im Ausland sollen damit allerdings nicht möglich sein. Dadurch werden auch weitere Zahlungen an Schlepper erschwert und damit Schlepper- und Schleuserkriminalität eingedämmt. Somit wird eine angemessene, praktikable und gerechte Balance zwischen Sach- und Geldleistungen geschaffen, die eine Basis für eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft sein kann und Asylbewerbern dabei keine finanziellen Nachteile für ihr Leben in Deutschland verschafft.“