Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kempten und des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West

Durchsuchung bei der Stadtverwaltung Kempten

Ermittlungen gegen städtische Angestellte wegen des Verdachts der Rechtsbeugung und Bestechungsdelikten eingeleitet

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Am Morgen des 18-12-25 wurden Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Kempten polizeilich durchsucht. Gegen einen 35-jährigen Mitarbeiter wurde Haftbefehl erlassen.Bild: Pixabay
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Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kempten und des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West

KEMPTEN. Anfang Dezember 2025 teilte die Stadtverwaltung Kempten der Kriminalpolizei Kempten den Verdacht von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Sachbearbeitung bei Bußgeldverfahren der Stadt Kempten/Kommunale Verkehrsüberwachung mit. Auf Grund des Hinweises wurden durch die Kriminalpolizeiinspektion Kempten Ermittlungen gegen insgesamt sechs Mitarbeiter der Stadt Kempten wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Bestechung eingeleitet.

Gegen einen 35-jährigen leitenden Angestellten des Innendienstes der Bußgeldstelle und des Kommunalen Ordnungsdienstes erhärtete sich im Laufe der Ermittlungen der Verdacht der Rechtsbeugung. Der Beschuldigte soll im Zeitraum 2024 bis 2025 in insgesamt 36 Fällen auf Grund sachfremder Erwägungen digitale Bußgeldakten gelöscht haben, um eine Ahndung der jeweils Betroffenen wegen ordnungswidrigen Verhaltens zu verhindern.
Gegen fünf weitere Mitarbeiter der kommunalen Verkehrsüberwachung der Stadt Kempten besteht der Verdacht der Bestechung und Bestechlichkeit. Die Beschuldigten sollen eine gegenseitige Absprache dahingehend getroffen haben, bei künftigen Parkverstößen von der Verhängung eines Verwarnungsgeldes zu Gunsten des jeweils anderen abzusehen. Ob und auf welche Weise diese Absprache umgesetzt wurde, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten erließ der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Kempten gegen den 35-jährigen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der Rechtsbeugung in 36 Fällen. Der Haftbefehl wurde am Morgen des 18.12.2025 durch die Kriminalpolizeiinspektion Kempten vollzogen. Nach der Festnahme des Beschuldigten wurde dieser noch am selben Tag dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Kempten zur Haftbefehlseröffnung vorgeführt. Der Haftbefehl wurde vom Ermittlungsrichter aufrechterhalten und gegen Festsetzung einer Meldeauflage außer Vollzug gesetzt.

Im Zuge der Festnahme wurden gegen die sechs Beschuldigten Durchsuchungsbeschlüsse, u.a. bei der Stadtverwaltung Kempten durch die Kriminalpolizeiinspektion Kempten im Beisein der Staatsanwaltschaft Kempten vollzogen. Dabei wurden städtische Verwaltungsdaten und persönliche elektronische Endgeräte sichergestellt, die ausgewertet werden.
Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizeiinspektion Kempten unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Kempten.

Auf die zu Gunsten der Beschuldigten geltende Unschuldsvermutung wird ausdrücklich hingewiesen. (Staatsanwaltschaft Kempten / KPI Kempten)