Corona-Impfung mit Antrag auf Einzelfallentscheidung bietet nun der Landkreis Augsburg

Priorisierte Impfungen

Als eine der ersten Kreisverwaltungsbehörden in ganz Bayern hat der Landkreis Augsburg vergangene Woche eine Einzelfallkommission eingerichtet, die sich in wöchentlichen Sitzungen in medizinischer und rechtlicher Sicht objektiv damit auseinandersetzt, ob in bestimmten Fällen eine priorisierte Impfung in Betracht kommt.

Aufgrund zahlreicher Nachfragen weist das Landratsamt Augsburg darauf hin, dass die neueingerichtete Einzelfallkommission schriftliche Anträge nicht nur digital über die E-Mail-Adresse einzelfall@LRA-a.bayern.de, sondern auch postalisch (Adresse: Staatliches Gesundheitsamt – Einzelfallkommission, Prinzregen- tenplatz 4, 86150 Augsburg) oder per Fax an 0821 3102 1101 entgegen nimmt. Alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die sich auf diesem Wege an die Kommission richten wollen, werden bei der Einsendung um Angabe ihres Namens, der Anschrift, des Geburtsdatums und einer Telefonnummer gebeten. Zudem wird eine stichhaltige Beschreibung der individuellen Umstände erwartet, nach denen eine Einzelfalleinstufung in Frage kommen könnte. Das Landratsamt weist jedoch explizit darauf hin, dass die Entscheidungsprozesse streng den Vorgaben der Ständigen Impfkommission unterliegen. Es ist davon auszugehen, dass nur wenige Fälle die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einzelfalleinstufung erfüllen, da sich die Kreisverwaltungsbehörde unabhängig von den Vorerkrankungen die Priorisierung des Bundes halten muss.