Das Landratsamt Unterallgäu informiert

Neues aus dem Unterallgäu

Nachfolgend einige aktuelle Pressemitteilungen des Landratsamtes Unterallgäu, die u.a. über die Schließung der Führerscheinstelle, Informationen zum Jugendschutz bei Veranstaltungen, Geschwisterbeziehungen und die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingskindern informieren.

cropped-1649938605-62580efeda00b-img_6781
Das Landratsamt Unterallgäu informiert seine Bürger über aktuelle Themen in verschiedenen Pressemitteilungen.Bild: Landratsamt Unterallgäu
• Landkreis - Auto und Verkehr

Führerscheinstelle des Landratsamts Unterallgäu in Memmingen schließt vorerst

Die Führerscheinstelle des Landratsamts Unterallgäu in Memmingen in der Herrenstraße wird bis auf Weiteres geschlossen. Letzter Öffnungstag ist am Freitag, 22. April - nur nach Terminvereinbarung. Vorerst müssen dann alle Anliegen zum Thema Führerschein im Landratsamt in Mindelheim erledigt werden. Die dortige Führerscheinstelle ist regulär geöffnet, es muss jedoch vorab zwingend ein Termin vereinbart werden. Das ist zum Beispiel online möglich unter www.unterallgaeu.de/fuehrerschein. Hier finden Kunden auch Informationen, welche Unterlagen sie für ihr Anliegen benötigen.
Grund für die Schließung ist ein personeller Engpass. Normal geöffnet ist die Kfz-Zulassungsstelle in Memmingen.

• Jetzt wieder richtig feiern

Kreisjugendpflegerin informiert über Jugendschutz und andere Vorgaben für Veranstalter

Feiern ist wieder möglich. „Obwohl aufgrund der Corona-Pandemie noch Unsicherheit herrscht, sind einige Unterallgäuer Vereine schon mit Feuereifer mitten in den Planungen, von der Maifeier bis zum Festzelt“, sagt Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl. Der jüngste Infoabend des Landratsamts für ehrenamtliche Veranstalter war ausgebucht. Wichtig ist laut Veitenhansl, jetzt im Eifer des Gefechts wichtige Vorgaben, wie den Jugendschutz, nicht außer Acht zu lassen.
Die Kreisjugendpflegerin erinnert an die wichtigsten Regeln für Veranstalter:
• Öffentliche Veranstaltungen müssen bei der Gemeinde angezeigt werden.
• Jugendliche ab 16 Jahren ohne erwachsene Begleitung müssen öffentliche Feiern um 24 Uhr verlassen. „Da Veranstalter den Personalausweis nicht einbehalten dürfen, ist der Partypass hier eine gute Lösung“, sagt Veitenhansl. Sie rät, Veranstalter sollten im Vorfeld kommunizieren, ob sie den Partypass akzeptieren. Jugendliche können sich den Partypass im Internet unter partypass.de herunterladen und ausfüllen. Dieser wird dann anstelle des Personalausweises am Einlass einbehalten. Wird der Partypass bis 24 Uhr nicht abgeholt, sendet ihn der Veranstalter an das Jugendamt.
• Wer unter 16 Jahre ist, darf nur in Begleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person mitfeiern; 16- und 17-Jährige dürfen in Begleitung länger als bis 24 Uhr bleiben. Sollten Eltern eine vertrauenswürdige Person als erziehungsbeauftragte Person einsetzen, rät Veitenhansl, dies schriftlich festzuhalten. Auch hier sollten sich Veranstalter bereits im Vorfeld überlegen, ob sie eine Erziehungsbeauftragung, den sogenannten Muttizettel, auf ihrer Feier akzeptieren wollen.
• Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche Bier, Wein und Sekt konsumieren. „Schnaps oder auch Mischgetränke wie Geißen- oder Schneemaß darf man erst ab 18 Jahren trinken“, betont Veitenhansl.
• Zudem weist sie darauf hin: „Der Vereinsnachwuchs darf bei Veranstaltungen natürlich auch mit auftreten und mithelfen - die Zeit- und Altersbeschränkungen des Jugendschutzgesetzes greifen hier nicht.“ Sind die Eltern nicht anwesend, übernimmt laut Veitenhansl der Verein die Erziehungsaufgabe. Trotzdem ist zu beachten: Alkoholische Getränke sollte nur ausschenken, wer diese auch konsumieren dürfte.

Veitenhansl betont: „Im Landratsamt beraten wir Veranstalter gerne. Besser, man informiert sich im Vorfeld, dann kann man die Party auch genießen.“ Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl ist erreichbar unter Telefon (08261) 995-242. Viele Informationen sind auch im Internet unter www.unterallgaeu.de/veranstalter und unter www.unterallgaeu.de/jugendschutz zusammengestellt.

• Bei „Rund um die Familie“ geht es um die Beziehung unter Geschwistern

Erstgeborener, Nesthäkchen oder Sandwich-Kind – jede Geschwisterposition bringt für die Erziehung besondere Herausforderungen mit sich. Um „Geschwister – die prägendste Beziehung des Lebens“ geht es im ersten Vortrag der Reihe „Rund um die Familie“. Dieser findet am Dienstag, 26. April, im Landratsamt Unterallgäu, Bad Wörishofer Straße 33 in Mindelheim im Raum 400 im vierten Stock statt. Beginn ist um 19.30 Uhr.

Diplom-Pädagogin Christine Hirschberger klärt zum Beispiel folgende Fragen: Wie bereiten wir unser Kind auf ein Geschwisterchen vor? Wie können wir die erste Zeit positiv gestalten, damit möglichst wenig Eifersucht aufkommt? Wie reagieren wir bei Eifersucht und Streit? Und natürlich: Was tun wir, wenn sich die Geschwister immer in den „Haaren liegen“?

Die Vortragsreihe „Rund um die Familie“ organisieren die Schwangerenberatungsstelle am Landratsamt Unterallgäu, das Kreisjugendamt und die Kinder- und Jugendhilfe Memmingen-Unterallgäu (KJF). Die Vorträge sind kostenlos, eine Anmeldung dennoch unbedingt erforderlich unter www.unterallgaeu.de/veranstaltungen. Anmeldeschluss für den ersten Vortrag ist am 24. April.

Weitere Vorträge der Frühjahrs- und Sommerreihe von „Rund um die Familie“ sind:
• „Beckenboden - die Kraft von innen“ am Dienstag, 3. Mai, im Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim, Raum 400. Beginn: 19.30 Uhr.
• „Neue Autorität - das Geheimnis starker Eltern“ am Dienstag, 17. Mai, im Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim, Raum 400. Beginn: 19.30 Uhr.
Landkreis - Kinder, Jugend und Familie

• Flüchtlinge aus der Ukraine: Die meisten Kinder kommen bislang in Begleitung

Kreisjugendamt bedankt sich für große Hilfsbereitschaft

Anfang März hatte das Jugendamt am Landratsamt Unterallgäu einen Aufruf gestartet und kurzfristig Pflegefamilien gesucht, um Kinder und Jugendliche aus der Ukraine aufzunehmen. „Die Hilfsbereitschaft war riesig und dafür sind wir sehr dankbar“, sagt Christine Keller, Leiterin des Jugendamts. Bislang habe das Jugendamt auf keines der Angebote zurückgreifen müssen.

Von rund 700 Flüchtlingen aus der Ukraine, die derzeit im Unterallgäu leben, sind 270 unter 18 Jahre. „Bislang haben die Kinder und Jugendlichen zum Glück fast immer eine Bezugsperson dabei“, sagt Keller. Jedoch sei nicht abzusehen, ob das so bleibt. „Deshalb sind wir sehr froh, dass die Hilfsbereitschaft hier im Unterallgäu so groß ist. Sollte doch noch ein erhöhter Bedarf an Pflegefamilien entstehen, können wir auf diese Angebote zurückgreifen.“
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und Möglichkeiten, um zu helfen, hat das Landratsamt unter www.unterallgaeu.de/ukraine zusammengestellt.