Donaubad Neu-Ulm startet Freibadsaison am 2. Juni

Badegäste wieder willkommen

Nachdem vom Landratsamt Neu-Ulm am Montag (01.06) festgelegt wurde, dass die 7 Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt, dürfen ab Mittwoch, 02.06.2021, die Freibäder im Landkreis Neu-Ulm wieder in Betrieb gehen.

Da sich das Donaubad seit Wochen auf diesen Moment vorbereitet hat, kann am Mittwoch die diesjährige Freibad-Saison eröffnet werden. Der Startschuss fällt früh am Morgen, bereits ab 6.30 Uhr dürfen die Frühschwimmer ins Freibad kommen und im 50m-Becken ihre Bahnen ziehen. Ähnlich wie im letzten Jahr wird es wieder Sonderregeln geben, die es aufgrund der Corona-Verordnungen beim Freibadbesuch zu beachten gilt.

Öffnungszeiten

Es gibt täglich mehrere Zeitzonen. Nach jeder Zeitzone muss das Freibad verlassen werden, damit Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden können. Neu in diesem Jahr: Im Juni + Juli beginnt der Frühschwimmer schon um 6.30 Uhr, und am Abend hat das Freibad bis 21 Uhr geöffnet.

Eintrittspreise

Es gelten die gleichen Eintrittspreise wie im Vorjahr. Leider können auch in diesem Jahr keine Dauerkarten ausgegeben werden. Neu in diesem Jahr: Die 10er-Karten für den Tagestarif sind günstiger. Für 10 Eintritte muss man nur 7 x bezahlen. 

Besuchszahlen-Obergrenzen

Um gewährleisten zu können, dass die Mindestabstände eingehalten werden können, wird es wieder Beschränkung geben, wie viele Badegäste gleichzeitig ins Freibad dürfen.

Online-Reservierung

Nur diejenigen, die vorab Online eine Reservierung durchgeführt haben, können sich mit dieser an der Freibad-Kasse ein Eintrittsticket kaufen. Mit dieser Reservierung kann vermieden werden, dass mehr Leute zum Freibad kommen als eingelassen werden können. Außerdem wird diese Registrierung benötigt, um dem Gesundheitsamt bei Bedarf eine Infektionsketten-Nachverfolgung zu ermöglichen.
 
Die Reservierung ist kostenlos durchzuführen unter: www.reservierung.donaubad.de

Testpflicht

Solange die 7 Tage-Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm nicht stabil unter 50 liegt, muss man für einen Freibadbesuch einen negativen Corona-Test vorlegen können. Dieser Test darf nicht älter als 24h sein. Vollständig Geimpfte und Genese mit einem entsprechenden Nachweis sind von dieser Testpflicht befreit, ebenso wie Kinder unter 6 Jahren.

Maskenpflicht

Eine Maske (FFP2) muss im Zugangs- und Kassenbereich, auf dem Weg zur Umkleide sowie in der Umkleide getragen werden. In Feuchträumen (Duschen, WCs) sowie auf der Liegewiese und auf dem Weg zu den Becken kann auf die Verwendung der Maske verzichtet werden. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen. Bei Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren ist ein normaler Mund-Nasenschutz ausreichend.