Weitere Nachbesserungen bei der Wirtschaftshilfe sind zwingend erforderlich!

IHK Ulm fordert Taten statt Worte

Die IHK Ulm fordert dringend Nachbesserungen bei der Corona- Wirtschaftshilfe. „Die Situation spitzt sich vor allem bei den derzeit geschlossenen Betrieben von Tag zu Tag immer mehr zu. Die so genannte Überbrückungshilfe III muss diesen Unternehmen endlich wirklich helfen und nachgebessert werden“, sagt IHK-Präsident Dr. Jan Stefan Roell. Die IHK hätte hierzu eine Reihe von Vorschlägen.

Angekündigte Nachbesserungen schnell umsetzen

Mit Blick auf die beim Bund-Länder-Gipfel beschlossenen Anpas- sungen der Wirtschaftshilfen merkt Roell an: „Wir begrüßen diese angekündigten Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe III. Die Ziele, den Zugang zu den gegenwärtigen Hilfen nun zu verein- fachen und die Auszahlungen deutlich zu beschleunigen entspre- chen auch unseren IHK-Forderungen. Zudem ist insbesondere die Berücksichtigung von Abschreibungen auf nicht verkäufliche Sai- sonware bei den Fixkosten im besonders betroffenen Einzelhandel ein wichtiger und überfälliger Schritt. All diese Ankündigungen müssen aber den Praxistest bestehen. Wohlwollende Worte reichen nicht aus.“

Die Erfahrungen aus der IHK-Beratung würden zeigen, dass das Eigenkapital bei einem seit Monaten untersagten oder nur einge- schränkt möglichen Wirtschaften vielfach aufgebraucht sei. „Der weiterhin nur teilweise Ausgleich von Fixkosten wird somit auf Dauer selbst bei jahrelang gut geführten Unternehmen nicht zum Überleben reichen. Wir brauchen weitere Nachbesserungen und dabei auch mehr Ehrlichkeit in der öffentlichen Debatte. Alleine der Begriff ‚Hilfen‘ ist ja schon irreführend und suggeriert einen völlig falschen Eindruck. Es geht doch eigentlich um Entschädigungen für einen durch den Lockdown verursachten Schaden, für den die be- troffenen Unternehmen nichts können“, sagt Roell.

Tatsächliche Personalkosten stärker berücksichtigen

Aus Sicht der IHK Ulm muss die Basis der anzusetzenden Fixkosten daher verbreitert und somit mehr der Realität angeglichen werden. Insbesondere die pauschale Berücksichtigung der Personalkosten mit 20 Prozent auf die Fixkosten stößt bei der IHK auf Unverständ- nis. „Damit werden personalintensive Betriebe gegenüber sachkos- tenintensiven Betrieben systematisch benachteiligt. Gerade in Kri- sensituationen muss aber doch alles daran gesetzt werden, dass Arbeitsplätze bestehen bleiben. Insofern müssen die im Betrieb verbleibenden Personalkosten dringend mit der tatsächlichen Höhe ansetzbar sein“, fordert der IHK-Präsident. Ähnlich verhalte es sich mit den genutzten Räumen: So seien Mietkosten ansetzbar, mo- natliche Finanzierungsbelastungen für eigene Gebäude mit Aus- nahme der Zinskosten aber nicht.

Mit Blick auf die geplante Anrechnung von Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware appelliert die IHK an eine großzügi- ge Handhabung. „Es darf nicht wieder so sein, dass großen Ankün- digungen am Ende nur kleine Effekte gegenüberstehen“, sagt Roell. Nicht zuletzt sieht die IHK auch Handlungsbedarf hinsichtlich der Anrechnung von Förderkrediten auf die insgesamt zulässige Förder- summe je Betrieb. „Wenn überhaupt, sind allenfalls die subventio- nierten Zinsen als Hilfen anzusehen. Der Kredit selbst ist ja aber ganz normal zurückzuzahlen. Diese Anrechnung ist betriebswirt- schaftlich unsinnig. Zudem werden auf diese Weise die tatsächli- chen Unterstützungen für die Betriebe an einer weiteren Stelle ungerechtfertigt eingeschränkt“, erläutert Roell. Zugleich wertet es die IHK aber auch als Erfolg, dass die EU jüngst ihren befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie erweitert hat. Denn damit gelten nun auch höhere Grenzen bei den deutschen Corona-Hilfen. „Das hilft zweifelsfrei, insgesamt müssen aber weitere Nachbesserungen insbesondere bei der Erfassung der förderfähigen Kosten folgen, um den Betrieben auch wirklich zu helfen“, sagt Roell.