Innenministerium lehnt die Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm ab
Unzufriedene Bürger über die Entscheidung
Die Bewohner der Stadt können die Entscheidung des Innenministeriums nicht nachvollziehen. Für eine mögliche Auskreisung bestehen rechtliche Voraussetzungen im Artikel 5 der Bayerischen Gemeinordnung. Diese werden nach Auffassung der Stadt Neu-Ulm allesamt erfüllt.
Keine richtige Entscheidung
Der Oberbürgermeister ist sich sicher: Durch die Entscheidung wird das Problem nicht gelöst. Es wird nur an die nächsten Politiker-Generationen weitergegeben. Die Stadt wächst konstant weiter, hat die 60.000 Einwohner-Marke bereits erreicht und die Einwohnerzahl entwickelt sich weiterhin steigend.Bisher liegt der Stadt keine schriftliche Erklärung des Innenministeriums für die Entscheidung vor.