Innenministerium lehnt die Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm ab

Unzufriedene Bürger über die Entscheidung

Die Bewohner der Stadt können die Entscheidung des Innenministeriums nicht nachvollziehen. Für eine mögliche Auskreisung bestehen rechtliche Voraussetzungen im Artikel 5 der Bayerischen Gemeinordnung. Diese werden nach Auffassung der Stadt Neu-Ulm allesamt erfüllt.

„Die Interessen der Stadt Neu-Ulm werden um des Friedens willen geopfert“, sagt Neu-Ulms Oberbürgermeister Gerold Noerenberg zur Entscheidung des Innenministeriums, die von der Stadt Neu-Ulm angestrebte Kreisfreiheit abzulehnen.

Keine richtige Entscheidung

Der Oberbürgermeister ist sich sicher: Durch die Entscheidung wird das Problem nicht gelöst. Es wird nur an die nächsten Politiker-Generationen weitergegeben. Die Stadt wächst konstant weiter, hat die 60.000 Einwohner-Marke bereits erreicht und die Einwohnerzahl entwickelt sich weiterhin steigend.
Bisher liegt der Stadt keine schriftliche Erklärung des Innenministeriums für die Entscheidung vor.