Junge Liberale wollen Allgäu zur Modellregion für Cannabis machen

Allgäu als Modellregion für Cannabis?

Soll das Allgäu eine Modellregion für Cannabis werden? Nachfolgend die Pressemitteilung der Allgäuer Jungliberalen und eine grundsätzliche Stellungnahme des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West zu Cannabis.

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Das Allgäu als Modellregion für den Anbau von Cannabis - eine Idee der Jungliberalen spaltet das Allgäu.Bild: pixabay/spielberg
Junge Liberale wollen Allgäu zur Modellregion für Cannabis machen

Wie aus dem Eckpunktepapier der Bundesregierung bekannt wurde, soll die Legalisierung von Cannabis in Deutschland durch ein 2-Säulen-Modell vorangetrieben werden. Dabei soll in definierten Modellregionen Unternehmen die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von Genusscannabis an Erwachsene in einem lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht werden. Die Jungen Liberalen wollen nun das Allgäu zu einer dieser Modellregionen machen:

„Das Allgäu hat die perfekten Voraussetzungen zur Modellregion für eine kontrollierte Legalisierung von Cannabis zu werden. Schon früher wurde hier wie der Flachs auch der Hanf angebaut und weiterverarbeitet. Die kargen Allgäuer Böden eignen sich hierfür hervorragend, was für viele Landwirte auch eine lukrative Alternative zur konventionellen Nutzung sein könnte. Darüber hinaus ist das Allgäu ein eingespielter Wirtschaftsraum, der durch seine hohe Produktqualität besticht. Für ein Naturprodukt wie Cannabis ist dies eine perfekte Voraussetzung. Wir fordern die Entscheider im Allgäu dazu auf, diese Chance nicht verstreichen zu lassen und das Allgäu wieder zur Hanf-Region zu machen“, so Tim Greinus, Kreisvorsitzender der JuLis Allgäu.

Auf Nachfrage antwortet das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West zu einer möglichen Modellregion Allgäu für Cannabis:

1.„Die Entscheidung, ob eine Region Modellregion wird, ist eine Entscheidung der Politik und obliegt nicht der Polizei."

Nachfolgend die grundsätzliche Haltung zu Cannabis des PP Schwaben Süd/West:

2. „Die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken wird unsererseits grundsätzlich kritisch gesehen und abgelehnt.

Die tatsächlichen Auswirkungen einer Legalisierung sind nicht absehbar. Jedoch kann damit gerechnet werden, dass gerade der Kind- und Jugendschutz trotz aller Präventionsabsichten in den Planungen der Bundesregierung nicht ausreichend gewährleistet werden kann. Wie jetzt bereits bei Alkohol und Tabak ist davon auszugehen, dass die Beschaffung über volljährige und damit zum Erwerb berechtigte Freunde, Bekannte und Verwandte eine deutlich niedrigere Hemmschwelle bedeuten wird, als die derzeitige Rechtslage. Auch für den Genuss von Cannabis ist gerade bei jungen Menschen eher mit einer Zunahme zu rechnen, da der Eindruck entstehen kann, Cannabis wäre nicht so gefährlich, da es ja legal (zumindest für Erwachsene) zu erwerben, zu besitzen und zu konsumieren ist.

Gerade gesundheitlich bestehen erhebliche Risiken durch den Konsum von Cannabis. Gerade junge Menschen bis 23 sind aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Entwicklung des Gehirns besonders gefährdet. Es besteht ein höheres Risiko für körperliche Erkrankungen, kognitive Störungen , Abhängigkeitsentwicklung und psychische Störungen sowie psychosoziale Folgen (zum Beispiel verminderte Bildungschancen).

In Bezug auf den Straßenverkehr in Verbindung mit dem Konsum von Cannabis sehen wir keinen Handlungsspielraum. Beim Konsum von Cannabis bestehen deutlich mehr und größere Unwägbarkeiten als beim Konsum von Alkohol. Beispielsweise ist der konsumierte THC-Gehalt, insbesondere beim Freizeitkonsum, nicht genau bekannt. Auch die aufgenommene Menge variiert je nach Konsumart und -erfahrung. Außerdem kann es zu Wechselwirkungen mit Alkohol und Medikamenten kommen. Die erforderlichen Wartezeiten nach dem Konsum von Cannabis bis zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit sind nicht einfach bestimmbar und kann von Stunden bis hin zu Tagen dauern. Seit Jahren steigt die Zahl der Fahrten unter Drogeneinfluss und die Verkehrsunfälle wegen Drogeneinfluss deutlich an. Weiter steigende Zahlen sind zu befürchten.

Ein Argument der Legalisierungsbefürworter und der Bundesregierung ist die Reduzierung der Arbeitslast für Polizei und Justiz. Bei Betrachtung der aktuell geplanten Legalisierungsabsichten ist dieses Argument jedoch hinfällig. Alle genannten Beschränkungen und Verbote müssen letztlich auch einer staatlichen Kontrolle unterliegen. Ein Verbot für Kinder und Jugendliche, eine Beschränkung der Menge an Heranwachsende sowie eine Begrenzung des THC-Gehalts (d.h. nur bestimmte Cannabis-Sorten) erfordern umfassende Prüfungen und Gutachten, da eine verlässliche Bestimmung des THC-Gehalts nicht anders valide durchführbar ist. Eine Vielzahl von Konflikten sind hier vorprogrammiert. Gerade auch die Überwachung der Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz dürfte bei entsprechenden Mitteilungen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern oder im Falle von Feststellungen der Polizei sehr aufwändig ausfallen – abhängig vom Straf- oder Bußgeldrahmen für derartige Verstöße.

Ein weiteres Argument der Befürworter ist ein Rückgang der Kriminalität. Wir gehen jedoch davon aus, dass dieser Effekt nicht eintreten wird, da Cannabis auf dem Schwarzmarkt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit billiger sein wird, als jenes, das durch zugelassene Stelle verkauft wird.