Krankschreibung - Was ist (nicht) erlaubt?

Betthüten ist nicht immer notwendig

Noch eben sagte Ihr Mitarbeiter am Telefon, er könne nicht zur Arbeit kommen, da er krankgeschrieben sei. Zur Nächstenliebe verpflichtet wünschen Sie ihm gute Besserung. In Ihrer Mittagspause treffen Sie jedoch besagten Mitarbeiter im Supermarkt an, wie er sich gerade einen Plausch mit der Wurstfachverkäuferin gönnt. Beide lachen herzlich und Sie kochen vor Wut, da Sie in einem Berg von Arbeit versinken und sogar Ihre Einkäufe in die Pause verlegen mussten. Sie stellen ihn zur Rede. Er würde simulieren, werfen Sie ihm vor. Doch dieser verneint, unter den wachsamen Augen der Wurstfachverkäuferin. Wir verraten Ihnen, von wem Sie sich „eine Scheibe abschneiden“ können.

Sportliche Aktivitäten, verreisen, einkaufen gehen oder sich auf einen Kaffee treffen – dürfen Beschäftigte diese Tätigkeiten wahrnehmen, wenn sie krankgeschrieben sind? Oder müssen sie während ihrer Arbeitsunfähigkeit zu Hause bleiben und das Bett hüten? Es gibt ein Mantra für arbeitsunfähige Arbeitnehmer: Sie müssen alles dafür tun, damit sie schnell wieder gesund werden. Wie genau das aussieht, ist Auslegungssache und kommt auf die Erkrankung an.

Bei welchen Krankheiten ist was erlaubt?

So wie bei vielen Dingen im Leben kommt es auf den individuellen Einzelfall an. Sind Sie z.B. wegen Muskel- oder Gelenkproblemen krankgeschrieben, dürfen Sie leichtes Gerätetraining absolvieren – sogar in der Öffentlichkeit. Viele Beschäftigte bekommen schwitzige Hände bei dem Gedanken, eine Krankschreibung abgeschickt zu haben und dennoch das Haus verlassen zu können. Es ist wie bei einem Paradoxem (Widersprechen). Sogar Leistungssport ist möglich, solange dieser die Genesung nicht gefährdet.

Bewegung wird von Ärzten gerne bei Burnout und Depressionen empfohlen. Ein Spaziergang an der frischen Luft bewirkt Wunder und stärkt das Immunsystem. Auch ein Wanderausflug in die Berge hilft, sich vom Stress zu erholen. Wer allerdings trotz Grippe oder einer ernsthaften Entzündung zum Skifahren oder Ähnliches fährt, steht damit seiner Genesung im Weg und muss mit gesundheitlichen und arbeitsrechtlichen Folgen rechnen.

Ein Kuraufenthalt an der See kann dank der Meeresluft ebenso bei Erschöpfung, wie auch bei einer Bronchitis helfen. Selbst wenn das schwül-tropische Klima Thailands Ihnen nicht unbedingt helfen kann, Ihre Beschwerden zu mildern, spricht nichts gegen eine Reise dorthin. Vorausgesetzt, die Anreise an sich verschlechtertet Ihren Zustand nicht.

Wir wissen also: Krankgeschriebene Arbeitnehmer müssen nicht zwangsläufig zu Hause bleiben und das Bett hüten. Zumindest dann nicht, wenn ihre Krankheit das nicht verlangt. Alle Handlungen, die ihre Genesung nicht behindern oder sogar befördern, sind erlaubt. Daher dürfen krankgeschriebene Mitarbeiter tatsächlich verreisen, wie ein Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichtes zeigte. Die Richter hoben 2012 die Kündigung eines Beschäftigten auf, der während seiner Krankschreibung zu seinen Eltern gereist war, um sich bei ihnen auszukurieren. Auf den Punkt: Der Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer prinzipiell keine Reise verbieten, die zu seiner Genesung beiträgt.

Auch eine Aktivität wie Einkaufen gehen ist erlaubt, solange der krankgeschriebene Mitarbeiter sein Befinden damit nicht verschlechtert und für andere eine Ansteckungsgefahr bietet.

Und wie sieht der Fall aus, wenn Sie sich morgens von Ihrem Arzt krankschreiben lassen und abends auf die Piste gehen? Diese Situation ist besonders knifflig. Haben Sie 40 Grad Fieber, sollten Sie sich hüten bis in die Morgenstunden Lambada zu tanzen. Doch tatsächlich ist es grundsätzlich erlaubt, feiern zu gehen - ohne sich vor dem Arbeitgeber erklären zu müssen. Der nächste Arbeitstag muss dann allerdings wieder Ihrem Arbeitgeber gewidmet sein.

Für Sie und jeden anderen gilt: Ihr Vorgesetzter darf keine Auskunft über den Grund der Krankschreibung verlangen, denn dies würde gegen das Datenschutz- und das Grundgesetz (Recht auf informative Selbstbestimmung) verstoßen.

Mögliche Folgen bei Verstoß

Laut Rechtsanwälten dürfen krankgeschriebene Arbeitnehmer nichts tun was verhindert, dass sie genesen und schnell wieder gesund werden. Handeln Arbeitnehmer jedoch gegen Ihre Genesung, dann müssen Sie mit einer Abmahnung oder sogar einer fristlosen Kündigung rechnen.
Heute wissen wir, dass ein gesunder Geist einen gesunden Körper nach sich zieht. Es ist sogar unsere Pflicht, uns Gutes zu tun. Ganz besonders, wenn wir krank sind. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen die beste Gesundheit und alles Gute. | Text: Stefanie Steinbach