Landratsamt Ostallgäu ermöglicht Betrieb alter Holzöfen

„In der Not frisst…"

Stillgelegte Holzfeuerungsanlagen können im Ostallgäu unter bestimmten Bedingungen ab sofort wieder in Betrieb genommen werden. Grundlage dafür ist eine Allgemeinverfügung des Landratsamts Ostallgäu. Die Regelung gilt vom 1. September 2022 bis 31. August 2023.

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Das Landratsamt Ostallgäu ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen. den Betrieb alter Holzöfen.Bild: Pixabay
Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist, dass die Anlage eine Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt und noch nicht abgebaut wurde. Außerdem muss der Betreiber ein Formular zum Vorhalten für den Notbetrieb beim zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger einreichen. Wer die Voraussetzungen erfüllt und eine stillgelegte Holzfeuerungsanlage wieder in Betrieb nehmen will, muss dies unter Vorlage der Stilllegungserklärung bei der Unteren Immissionsschutzbehörde anzeigen (Landratsamt Ostallgäu, Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf, E-Mail: umwelt@lra-oal.bayern.de; Auskünfte unter Tel.: 08342 911-388). Außerdem muss er den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vor Inbetriebnahme darüber informieren. Auskünfte über den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erteilen die Kaminkehrerinnung Schwaben (https://schornsteinfeger-innung-schwaben.de, E-Mail: info@kaminkehrer-schwaben.de, Tel.: 0821 56798494) sowie die zuständige Stelle am Landratsamt (Tel.: 08342 911-298).

Hintergrund für die Allgemeinverfügung ist der von der Bundesregierung ausgerufene Notfallplan Gas. Dieser rechtfertigt, dass bestimmte Holzfeuerungsanlagen zeitlich befristet wieder in Betrieb genommen werden können. Wenn diese Anlagen die nötigen Grenzwerte nicht mehr einhalten können, ist eine Ausnahmezulassung erforderlich. Durch die Allgemeinverfügung können lange dauernde Prüfungen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung je Einzelfall vermieden werden.

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landratsamtes Ostallgäu vom 25. August 2022 veröffentlicht und zu finden unter www.ostallgaeu.de Veröffentlichungen Allgemeinverfügungen.