Nächtliche Ausgangssperre im Landkreis Augsburg wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben

7-Tages-Inzidenz lässt Lockerung zu

Ab dem heutigen Montag, 15. Februar, gilt im Landkreis Augsburg keine nächtliche Ausgangssperre mehr.

Die rechtliche Grundlage für diese Lockerung stellt die seit heute gültige, geänderte 11. In-fektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) des Freistaats dar. Die Verordnung besagt, dass nach mindestens sieben aufei-nanderfolgenden Tagen, an denen eine 7-Tages-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen verbucht wurde, die Ausgangssperre aufgeho-ben werden könne. Die Inzidenz im Augsburger Land hatte sich seit dem 19. Januar 2021 ausnahmslos unterhalb des Schwellenwerts von 100 belaufen. Nach § 3 Satz 3 der geänderten 11. BayIfSMV ist es dem Landratsamt nun möglich, den Schritt amtlich bekannt zu machen. „Ich bin sehr erleichtert, dass die entbehrungsreichen Wochen, die hinter unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern liegen, nun nachhaltige Wirkung zeigen und wir diese Lockerung nun zu-lassen können“, sagt Landrat Martin Sailer.