Prozess um Augsburger Buskartell wird 2023 fortgesetzt

Verfahren lediglich gegen zwei Geschäftsführer gegen Zahlung vorläufig eingestellt

Im "Augsburger Buskartell" wurde der Prozess gegen die (Ex-)Geschäftsführer der RBA (Regionalbus Augsburg GmbH) und seiner Tochterfirma Schwabenbus gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Doch der Strafprozess ist damit noch nicht abgeschlossen.

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Nach Prozesseinstellung gegen 2 RBA-Geschäftsführer, folgt 2023 im Augsburger Buskartell-Prozess ein Verfahren gegen 5 weitere Geschäftsführer und 4 Unternehmen.Bild: Adobe Stock

Aufträge des Buskartells im Wert von rund 60 Millionen Euro

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte bereits vor etwa 3 Jahren Anklage gegen mehrere Busunternehmer wegen angeblicher illegaler Absprachen erhoben. Den Unternehmern wurde dabei vorgeworfen, sich bei Auftragsvergaben im öffentlichen Nahverkehr abgesprochen zu haben. Damit sei über Jahre hinweg ein möglicher Wettbewerb unter den Busunternehmen verhindert worden. Der Augsburger Verkehrsverbund (AVV), die Stadt Augsburg, der Landkreis Augsburg sowie die Landkreise Dillingen und Aichach-Friedberg - hatten somit jeweils nur einen Bewerber für die ausgeschriebenen Routen gehabt, lautet der Vorwurf. Es geht dabei um Aufträge im Wert von über 60 Millionen. Im Mai 2022 begann der Prozess gegen zwei mutmaßliche Beschuldigte des Buskartells. Im August wurde das Verfahren nun gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt.

Nächster Prozess im Buskartell ab März 2023 geplant

Über Geldbußen in Millionenhöhe, welche der RBA als regionalem ÖPNV-Unternehmen drohen könnten, ist bisher noch keine Entscheidung gefallen. Im zweiten Prozess wird es um fünf weitere Busunternehmer aus dem RBA-Gesellschafterkreis und vier beteiligte Unternehmen gehen, wie Michael Nißl (Pressesprecher des Landgerichts Augsburg) auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilte. Den Beschuldigten wird Beihilfe zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen vorgeworfen. Das Verfahren soll im März 2023 beginnen und wird wohl einige Monate Zeit in Anspruch nehmen. Ob die Geschädigten wie beispielsweise der AVV sowie die Stadt- und Landkreise letztlich mit einem Schadenersatz rechnen können, bleibt also weiterhin offen und möglich. Dies wird nach Verfahrensabschluss durch ein Zivilgericht geklärt werden müssen.