Regelung gilt nicht für Mitarbeiter im Handel und Kinder unter 15 Jahren
FFP2-Maskenpflicht
Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske gilt ab dem kommenden Montag nicht für Mitarbeiter im Handel, sondern nur für die Kunden.
Der HBE hatte gegen die ursprüngliche Regelung (Kunden und Mitarbeiter) massiv interveniert. Umso mehr freut es mich, dass die bayerische Staatsregierung unseren Argumenten gefolgt ist und Mitarbeiter im Handel keine FFP2-Masken tragen brauchen.
Wichtig:
- Kinder unter 15 Jahre müssen beim Einkaufen keine FFP2-Masken tragen.
- Kunden, die ab Montag beim Einkaufen keine FFP2-Maske tragen, müssen zunächst (18.-24.1.) nicht mit Bußgeldern rechnen. Es wird laut Söder eine sogenannte „Kulanzwoche“ geben.