Steingarten- und Kunstrasen sind nun in Bayern verboten

Was ab heute gilt...

Nicht jeder verbringt seine Freizeit gerne mit Gartenarbeit. Der Steingarten oder auch Schottergarten genannt, war die perfekte Möglichkeit, kein lästiges Unkraut mehr zupfen zu müssen. Damit ist offiziell seit heute, dem 01. Februar 2021, Schluss.

Die neue Reform der Bayerischen Bauordnung gibt Kommunen in Bayern nun die Möglichkeit, Kunstrasen und reine Steingärten zu verbieten. Unter Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 wurde in der Bauordnung nun einige neue Sätze hinzugefügt. Diese ermöglichen Gemeinden nun, die Bepflanzung der bebauten Grundstücke zu regeln. 

Vor allem ist diese Regelung zum Schutz der Tiere und Insekten in Kraft getreten. Wenn die Stein- und Schottergärten weiter überhand nehmen würden, haben Kleintiere wie beispielsweise Bienen keine Wiesen mehr, wo sie Nahrung entnehmen können.