Anmeldung im Kindergarten – Ein Kinderspiel?

Eltern haben bei der Wahl des kommunalen Kindergartens nicht immer ein Mitspracherecht

Wussten Sie, dass der erste weltweite Kindergarten 1840 in Bad Blankenburg vom deutschen Pädagogen Friedrich Wilhelm August Fröbel gegründet wurde? Er war es, der damals bereits existierenden „Kinderbewahranstalten“ den pädagogischen Touch verlieh. Mit Bildung, Erziehung und Betreuung unterstützte er Kinder dabei, ihre Welt spielerisch zu begreifen. Doch was ist heute Stand der Dinge beim Thema Kinderbetreuung und was gilt es zu beachten?

Die Anmeldung – Wie, wo und wann? 
Bei kommunalen Kindergärten erfolgt sie zentral durch einen Antrag, private Kindergärten haben wiederum unterschiedliche Aufnahmeregelungen.  
Wir dröseln das alles gern einmal auf:

Anmeldung in einem kommunalen Kindergarten

Wann? 
Das Baby ist da – rein theoretisch kann die Anmeldung sofort nach der Geburt durchgeführt werden. In den meisten Einrichtungen endet die Anmeldefrist spätestens zwei bis sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn des Kindes. Ihr Kind wird nach der Anmeldung auf die Warteliste für einen Kindergarten in der Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind, gesetzt. Die jeweilig gültigen Bestimmungen sollten aber immer in der betreffenden Kommune angefragt werden. 

Wo? 
Sie können sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt melden, wo Sie eine Auflistung der Kindergärten und die notwendigen Formulare bekommen. Natürlich können Sie die Anmeldung auch direkt im Kindergarten Ihrer Wahl vornehmen. Kommen für Sie mehrere Kindergärten infrage, so wird trotzdem nur eine Anmeldung ausgefüllt, da die Platzvergabe zentral erfolgt.

Wie? 
Mit Papier und Stift oder manchmal sogar schon online. Ihre Arbeits- und Wegezeiten gehören genauso auf die Anmeldung wie die gewünschte Betreuungsdauer und Ihr Wunschkindergarten. Listen Sie am besten Alternativkindergärten mit auf, falls Ihr Favorit keinen Platz mehr frei hat. Die zuständige Gemeinde prüft Ihren Antrag und weist Ihrem Kind daraufhin einen Platz zu. Dieser kann auch in einem der „Ausweich-Kindergärten“ oder in einem anderen Kindergarten innerhalb der zuständigen Gemeinde sein, der als zumutbar gilt. Sie müssen allerdings keine Schluchten und Wüsten durchqueren, sondern haben Anspruch auf einen Kindergarten, der nicht mehr als eine halbe Stunde von Ihrem Wohnort entfernt liegt. 

Anmeldung in einem privaten Kindergarten


Wann?
Das Baby ist da – Jetzt wird es sportlich. Um die Anmeldung in einem privaten Kindergarten sollten sich Eltern frühzeitig kümmern, da manche Kindergärten so beliebt sind, dass Eltern Ihre Sprösslinge schon auf die Warteliste setzen lassen, bevor sie überhaupt geboren wurden.

Wo?
Bei der Anmeldung für einen privaten Kindergarten gehen Sie einfach direkt zu der Leitung der Einrichtung und erkundigen sich nach den Anmeldeformalitäten. 

Wie?
Direkt im Kindergarten bekommen Sie die notwendigen Antragsformulare und können Ihr Kind gleich auf die Warteliste setzen lassen. 

Die Kosten
In der Regel ist der Platz in einem kommunalen Kindergarten günstiger als in einem privaten. Welche Gebühren der Kindergarten Ihrer Wahl erhebt, erfahren Sie meistens in den Gemeinden oder auf der Webseite Ihrer Stadt. Einfachste Möglichkeit: Sie fragen im Wunschkindergarten einfach nach. 

Privater Kindergarten
Die privaten Einrichtungen werden von freien Trägern unterhalten. Sie finanzieren sich zu Teilen aus öffentlichen Mitteln, Spenden, Sponsoren und Mitgliederbeiträgen. Aus diesem Grund müssen Sie selbst mit einem höheren Beitrag rechnen.

Kommunaler Kindergarten
Die Kosten für einen Platz im kommunalen Kindergarten sind in jeder Gemeinde anders. Grund für die uneinheitlichen Gebühren: Die Kosten werden zu 100 Prozent aus öffentlichen Mitteln finanziert. In vielen Kommunen sind die Beiträge nach der Höhe des Einkommens gestaffelt.
Wir haben für Sie Richtwerte für die Stadt Augsburg, damit Sie sich orientieren können: Für eine Betreuungszeit von vier bis fünf Stunden täglich wird eine Monatsgebühr von 98,00 Euro berechnet. Bei sechs bis sieben Stunden leisten Sie 105,00 Euro Beitrag.

Die Auswahlkriterien
Wohnortnähe: Viele Kindergärten haben ein bestimmtes Einzugsgebiet und nehmen keine Kinder aus anderen Bezirken oder Orten auf.
Familienstand: In vielen Einrichtungen werden Kinder von alleinerziehenden Elternteilen vorgezogen.
Betreuungszeit: Die Länge der Betreuungszeit ist ebenfalls entscheidend für die Aufnahme in den Kindergarten.
Geschwisterkinder:Ist der Bruder schon im Kindergarten, wird es seine Schwester einfach haben, in die selbe Einrichtung zu kommen. Geschwisterkinder zahlen übrigens einen geringeren Beitrag.
Wickelkinder: Kindergärten sind nicht verpflichtet, Wickelkinder aufzunehmen und viele lehnen diese auch ab. Ob der Wahlkindergarten einige Wickelkinder aufnimmt, kann jedoch im Vorfeld abgeklärt werden.