Augsburg setzt Sozialticket für Bus und Tram vorübergehend aus
Die Stadt Augsburg setzt das ÖPNV-Sozialticket wegen der Haushaltssperre aus. Neue Anträge werden seit dem 24. September 2026 nicht bewilligt.
Wegen der Haushaltssperre können neue Anträge seit dem 24. September 2026 nicht mehr bewilligt werden. Auch für 2027 ist vorerst keine Wiederaufnahme geplant.
Mit der Maßnahme will die Stadt ihre finanzielle Handlungsfähigkeit sichern und weiterhin gesetzlich vorgeschriebene Leistungen gewährleisten. Das Sozialticket ist eine freiwillige Leistung der Kommune.
Stadtwerke informieren Nutzer über bestehende Tickets
Wer das Sozialticket aktuell nutzt und damit noch bis Ende 2026 unterwegs ist, soll gesondert informiert werden. Die Stadtwerke Augsburg werden die betroffenen Fahrgäste direkt über die weitere Situation in Kenntnis setzen.
Wie es danach weitergeht, ist vorerst ebenfalls absehbar: Mindestens in der ersten Hälfte des Jahres 2027 ist nach Angaben der Stadt keine Änderung geplant. Eine Wiederaufnahme des Angebots ist damit kurzfristig nicht zu erwarten.
Stadt begründet Entscheidung mit angespannter Haushaltslage
Dirk Wurm, Zweiter Bürgermeister und Referent für Soziales und Sport, bezeichnete die Aussetzung als schwierige, aber notwendige Entscheidung. Das Sozialticket sei ein wichtiger Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen. Angesichts der finanziellen Belastungen der Stadt müsse die freiwillige Leistung jedoch vorübergehend eingestellt werden.
Als Gründe nennt die Stadt unter anderem steigende Ausgaben im Sozial-, Bau- und Personalbereich sowie höhere Kosten, beispielsweise im Energiebereich. Hinzu kommen zusätzliche finanzielle Belastungen in der Jugendhilfe, die für das Jahr 2026 bekannt geworden sind.
Haushaltssperre gilt bis Ende 2026
Oberbürgermeister Dr. Florian Freund hatte die Haushaltssperre am 24. September 2026 verhängt. Sie gilt bis zum Jahresende und verpflichtet die Stadt dazu, Ausgaben zu begrenzen, wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben dies erforderlich macht.
Als rechtliche Grundlage nennt die Stadt § 28 der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV-Kameralistik). Ziel ist es, die kommunalen Finanzen angesichts der gestiegenen Belastungen zu stabilisieren.
Für Menschen, die auf das vergünstigte Nahverkehrsangebot angewiesen sind, bedeutet die Entscheidung zunächst eine Einschränkung. Neue Anträge bleiben vorerst ohne Bewilligung. Auch für die erste Jahreshälfte 2027 zeichnet sich bislang keine Änderung ab.












