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Bayerische Landtagswahl 2018

Was Sie zur Wahl wissen sollten

Am 14. Oktober ist Landtagswahl in Bayern, so viel steht fest. Die Spannung auf das Ergebnis ist diesmal riesig wie nie, so viel steht auch fest. Doch rund um die Wahl gibt es viele Fragezeichen und allerlei interessante und aufschlussreiche Fakten rund um Wahlsystem, Prognosen, Entscheidungshilfen und Co. – wir schaffen daher Abhilfe und informieren Sie über alles, was Sie zu diesem Thema wissen sollten.

Fast 9,5 Millionen Bayern sind Mitte Oktober dazu aufgerufen, ihre Volksvertreter im neuen Landesparlament zu wählen. Darunter sind in diesem Jahr nach Angaben des Statistischen Landesamtes etwa 600.000 Erstwähler. Gleichzeitig sind rund 3,3 Millionen Wahlberechtigte und damit mehr als ein Drittel 60 Jahre und älter, während knapp genauso viele im Alter zwischen 21 und 45 Jahren sind. Unter allen Wahlberechtigen liegt der Frauenanteil bei 51,4 Prozent.

Was macht der Landtag eigentlich?

Der Landtag besteht seit 2003 aus mindestens 180 Sitzen, von denen mindestens 90 Mandate in Einpersonenwahlkreisen nach relativer Mehrheitswahl und die restlichen über offene Listen vergeben werden.  Zu seinen zentralen Aufgaben zählen unter anderem die Wahl des Ministerpräsidenten und die Bestätigung der Regierungsmitglieder. Außerdem werden im Landtag sowohl der Staatshaushalt als auch Gesetze für das Bundesland beschlossen. Außerdem wird die Regierung und die ihr unterstellte Verwaltung kontrolliert. Wenn der Landtag gewählt ist, werden außerdem als erstes der Landtagspräsident und das Präsidium gewählt.

Das Wahlsystem

Die bayerische Landtagswahl ist eine „personalisierte Verhältniswahl mit offenen Listen“. Hierbei hat jeder Wähler zwei Stimmen, die zur Ermittlung der Sitzverteilung auf die Parteien zusammengezählt werden. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat aus dem eigenen Stimmkreis gewählt, die Zweitstimme wird für den Sitzanteil einer Partei im neuen Landtag abgegeben. Der Kandidat mit den meisten Stimmen bei der Erststimme erhält also das Mandat für seinen Stimmkreis, wobei hier die relative Mehrheit reicht. Etwas komplizierter wird es bei der Zweitstimme: es wird nämlich nicht nur eine Partei, sondern auch ein Kandidat gewählt. Gemäß der sieben Stimmkreise (die mit den Regierungsbezirken identisch sind) stellt jede Partei maximal sieben Listen, also je einen Wahlkreis. Die Mandate für den Landtag werden dann auf Basis der Parteilisten ausgewählt, ihre Verteilung hängt also von den Wählern ab. Mit der Zweitstimme wählen diese, welche Kandidaten auf der Liste stehen und dadurch eine höhere Chance haben, in Gemeinde ein Wahlschein beantragt werden. Dieser dient als amtliche Bestätigung über das Recht, an der Wahl teilzunehmen und ist daher nicht mit dem Wahlzettel oder der Wahlbenachrichtigung zu verwechseln. Für die diesjährige Landtagswahl in Bayern endet die reguläre Frist für diese Beantragung am 12. Oktober um 15 Uhr, wobei Ausnahmefälle beispielsweise bei einer nachweisbaren Erkrankung möglich sind. Zusammen mit dem Wahlschein erhalten die Stimmberechtigen dann ihre Unterlagen für die Wahl, die für eine Berücksichtigung der Stimme ausgefüllt am Wahltag bis 18 Uhr persönlich oder postalisch dem zuständigen Wahlamt zugestellt sein müssen.

Wer tritt für welche Partei an?

Für die CSU tritt der ehemalige Finanzminister Markus Söder als Spitzenkandidat an, während die SPD ihre Landesvorsitzende Natascha Kohnen in das Rennen schickt. Bündnis 90/Die Grünen bietet mit Katharina Schulze und Ludwig Hartmann traditionell ein Spitzenduo an. Die FDP bestimmte ihren Spitzenkandidaten Martin Hagen in einer Urwahl, für die Freien Wähler tritt Hubert Aiwanger an. Auch die bayerische Linke tritt mit einem gemischten Duo an: Eva Bulling-Schröter und Ates Günipar sollen die Partei bei der Landtagswahl repräsentieren. Die AfD verzichtet hingegen nach internen Streitigkeiten auf einen Spitzenkandidaten und verweist darauf, dass Inhalte wichtiger als Personen seien.

Veganer oder Piraten – wie ist das mit den kleineren Parteien?

Die eben genannten Parteien mit ihren Spitzenkandidaten bilden natürlich nicht das gesamte Spektrum ab. Insgesamt werden zur Wahl im Oktober 18 Parteien antreten. Dazu zählen unter anderem die Bayernpartei (BP), die Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung) oder auch die Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³). Zwei bekannte Sonderfälle sind die FDP und die Linke, die in Bayern nicht im Landtag vertreten sind und deshalb als Kleinparteien gelten müssten, obwohl sie auf Bundesebene und in vielen anderen Bundesländern große Parteien sind.

Rückblick: Wie fiel das Ergebnis 2013 aus?

Vor fünf Jahren erzielte die CSU – damals noch mit Horst Seehofer als Ministerpräsident und Spitzenkandidat – ein stolzes Ergebnis von 47,7 Prozent und konnte damit wie in jedem Jahr mit Ausnahme von 2008 die absolute Mehrheit der Mandatsträger stellen. Die SPD als zweistärkste Partei erreichte immerhin 20,6 Prozent, während die Freien Wähler mit 9,0 Prozent knapp vor den Grünen mit 8,6 Prozent landeten. Die FDP hingegen verlor mehr als die Hälfte ihrer Wähler und scheiterte mit 3,3 Prozent ebenso wie die Linken mit 2,1 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde.

Prognose: Wer kann die Wähler diesmal für sich gewinnen?

Dass die CSU die absolute Mehrheit 2018 nicht erneut holen wird, dürfte den meisten klar sein. Doch inwieweit die Partei Stimmen einbußen wird, ist eine der vielen interessanten Fragen, denen sich Meinungsforscher seit geraumer Zeit widmen. Fünf Wochen vor der Wahl lagen die Christsozialen laut Umfragen nur noch bei etwa 36 Prozent, während die Grünen mit  gut 16 Prozent die zweitstärkste Kraft stellen könnten. Kurz dahinter lag bereits die AfD mit knapp 14 Prozent, während die SPD auf lediglich zwölf Prozent kommen würde. Weiterhin im Landtag vertreten währen die Freien Wähler mit 8,1 Prozent, auch die FDP würde demnach mit 5,8 Prozent knapp in das Parlament zurückkehren. Deutlich unter der Fünf-Prozent-Hürde lag die Linke mit 2,7 Prozent, für die der Einzug relativ schwierig werden dürfte. Doch auch Prognosen hatten sich in der Vergangenheit getäuscht und letztendlich bestimmt allein der Wähler am Wahltag das genaue Ergebnis. Wer sich in dieser Hinsicht noch unsicher ist, sollte nun schnell weiterlesen: wir stellen Ihnen mögliche Entscheidungshilfen rund um die Wahl vor.

Zu guter Letzt: keine Selfies in der Wahlkabine!

Ob mit oder ohne Entscheidungshilfe – wir hoffen natürlich, dass Sie Ihr Mitbestimmungsrecht am 14. Oktober nutzen und wählen gehen werden. Dabei sollten Sie allerdings auf ein Selfie in der Wahlkabine verzichten! Nach Paragraf 45 der Bayerischen Wahlordnung für Landtagswahlen sind Fotografieren und Filmen in der Kabine verboten und können zu einem Ausschluss von der Wahl führen. Daher also damit bitte bis nach Abgabe des Stimmzettels warten!