Corona-Teststellen in Augsburger Apotheken
Neue Allgemeinverfügung vereinfacht Beauftragung
Um möglichst viele Apotheken für die Durchführung von kostenfreien Schnelltests für asymptomatische Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen, hat die Staatsregierung eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Beauftragung der Apotheken zu vereinfachen.
„Ich hoffe sehr, dass sich viele Apotheken in unserem Landkreis an dieser gesellschaftlich so wichtigen Teststrategie beteiligen“, begrüßt Landrat Martin Sailer die vereinfachte Regelung. Interessierte Apothekerinnen und Apotheker können die Schnelltests nach den neuen Vorgaben auch außerhalb ihrer Apothekenräume an anderen geeigneten Orten durchführen. Da eine Testung im Außenbereich aus infektiologischer Sicht sehr zu begrüßen ist und die normalen Abläufe in einer Apotheke nicht stört, sollen die Kommunen zudem großzügig vorgehen, was die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das Aufstellen von Zelten, Pavillons für die Vornahme von Testungen vor Apotheken betrifft.
Alle Testangebote im Landkreis Augsburg finden Interessierte im Internet unter www.landkreis-augsburg.de/corona-testen. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert.