Coronavirus: 150 Neuinfektionen / 7-Tage-Inzidenz in Augsburg: 210,1 (Quelle: RKI)
Insgesamt 16.375 Fälle in Augsburg
Die Stadt Augsburg meldet 150 neue Covid-19-Fälle. Registriert wurden 149 Fälle mit Meldedatum Mittwoch, 28. April, sowie ein weiterer Fall mit Meldedatum Dienstag, 27. April.
Bei dem Verstorbenen, der dem Gesundheitsamt am Mittwoch, 28. April, gemeldet wurde, handelt es sich um einen männlichen Patienten des Jahrgangs 1928.
Die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet Augsburg liegt laut Robert Koch-Institut (RKI) aktuell bei 210,1 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Laut den aktuellen Berechnungen des Gesundheitsamtes der Stadt Augsburg liegt die Inzidenz, Stand heute, 8 Uhr, bei 222,1.
Aktuelle Zahlen zum Impfen
Bis zum Mittwoch, 28. April 2021, 21 Uhr, wurden in Augsburg 105.368 Impfungen gegen das Coronavirus durchgeführt (Erst- und Zweitimpfungen) - davon 13.306 durch mobile Teams und 71.296 im Augsburger Impfzentrum. 16.518 Impfungen wurden in Hausarztpraxen durchgeführt und 4248 in Krankenhäusern.Insgesamt wurden bislang 83.978 Personen in Augsburg geimpft. Davon haben 21.390 bereits die Erst- und Zweitimpfung erhalten.
Damit sind 7 Prozent der Bevölkerung in Augsburg vollständig geimpft. 21 Prozent der Bevölkerung haben derzeit die Erstimpfung erhalten. Somit haben 28 Prozent der Bevölkerung eine Impfung erhalten.
Veröffentlichung weiterer Zahlen wochentags
Die Stadt Augsburg hat bislang immer montags aktuelle Impfzahlen vermeldet. Um den Impffortschritt zu dokumentieren, werden aktuelle Impfzahlen künftig auch donnerstags vermeldet. Auch die Impfquote gehört dazu. Der Berechnung der Impfquoten liegt die Augsburger Bevölkerungszahl von 299.021 zugrunde.Immer mittwochs vermeldet die Stadt Augsburg aktuelle Zahlen zu den Infektionen mit mutierten Viren. Diese Informationen sind jederzeit tagesaktuell unter www.augsburg.de/fallzahlen einzusehen.
Hinzu kommt die situationsabhängige Meldung über Anpassungen, die die Stadt Augsburg aufgrund einer Änderung oder Neufassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vornehmen und in einer für das Augsburger Stadtgebiet geltenden Allgemeinverfügung verkünden muss.