Coronavirus: 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Augsburg steigt auf: 42,5

5 Neuinfektionen

Die Stadt Augsburg meldet 5 neue Covid-19-Fälle mit Meldedatum Samstag, 30. Mai. Ein Fall vom Freitag, 28. Mai, wurde rückwirkend korrigiert. Insgesamt hat das Gesundheitsamt bisher 17.915 Infektionen mit dem Coronavirus in Augsburg gemeldet. 17.143 Personen gelten als genesen, 374 sind aktuell infiziert, 398 Personen sind verstorben.

Die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet Augsburg liegt laut Robert Koch-Institut (RKI) aktuell bei 42,5 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Laut den aktuellen Berechnungen des Gesundheitsamtes der Stadt Augsburg liegt die Inzidenz, Stand heute, 8 Uhr, bei 41,8.

Aktuelle Zahlen zum Impfen

Bis zum Sonntag, 30. Mai 2021, 21 Uhr, wurden in Augsburg 176.838 Impfungen gegen das Coronavirus durchgeführt (Erst- und Zweitimpfungen) - davon 15.043 durch mobile Teams und 108.006 im Augsburger Impfzentrum. 49.316 Impfungen wurden in Hausarztpraxen durchgeführt und 4.470 in Krankenhäusern.

Insgesamt wurden bislang 121.233 Personen in Augsburg geimpft. Davon sind 55.602 und damit rund 19 Prozent der Bevölkerung in Augsburg vollständig geimpft. Etwa 22 Prozent der Bevölkerung haben derzeit die Erstimpfung erhalten. Somit haben 41 Prozent der Bevölkerung eine Impfung erhalten.

Was ab Dienstag, 01. Juni, gilt:

Ab Dienstag, 01. Juni, 00:00 Uhr treten die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12.BayIfSMV) geregelten inzidenzabhängigen Lockerungen in Kraft. Die Voraussetzung, dass der Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 50 liegen musste, wurde am gestrigen Sonntag, 30. Mai, geschaffen.
  • Ladengeschäfte können ohne vorherige Terminvereinbarung öffnen.
  • Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege können in den Regelbetrieb zurückkehren.
  • Für Museen, Ausstellungen und vergleichbare Kulturstätten, Zoos und Botanische Gärten ist keine vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung mehr nötig.
  • Kontaktfreier Sport ist in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt (ohne Testpflicht).
Private Treffen sind nach wie vor nur für bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet). Hier gibt es erst Lockerungen, wenn die Inzidenz stabil unter 35 liegt.

Auch bereits zum morgigen Dienstag, 01. Juni, erfolgen die weiteren Öffnungsschritte nach § 27 der 12. BayIfSMV. Hierzu zählt unter anderem ein Wegfall der Testpflicht in den Bereichen Gastronomie, Kultur und Sport. Die Stadt Augsburg hat hierzu heute eine Allgemeinverfügung unter anderem unter www.augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht. Eine Zurücknahme der erweiterten Maskenpflicht unter freiem Himmel im öffentlichen Raum wird derzeit mit den zuständigen Ministerien und Behörden abgestimmt.