Förderanträge können nun beim Landkreis Augsburg eingereicht werden
Sport Zuwendungen des Freistaats Bayern
Sport- und Schützenvereine, die Mitglieder des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV) oder des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) sind, können für den außerschulischen Sport Zuwendungen des Freistaats Bayern erhalten.
Richtlinien und eine Übersicht der anerkannten Übungsleiterlizenzen können beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unter www.stmi.bayern.de/sug/sport/breitensport/foerderungvereine eingesehen werden.
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