Badesaison im Memminger Freibad startet am Freitag den 11. Juni

Auf die Badehosen, fertig, los!

Das Memminger Freibad startet in die neue Badesaison. Am Freitag, 11. Juni 2021, können die ersten Badegäste das Wasser genießen und ihre Bahnen ziehen. Auch das Kinderplanschbecken ist wieder geöffnet. Da am Donnerstag in Memmingen die Corona-Regelungen für eine Inzidenz unter 50 in Kraft treten, ist kein Testnachweis beim Eintritt ins Freibad erforderlich.

Wie schon im vergangenen Jahr, wird auch heuer ein Online-Ticket benötigt. Das Ticket ist hier erhältlich. Die Bestellfunktion wird rechtzeitig freigeschaltet. Wer keinen Internetzugang hat, kann vielleicht Verwandte oder Bekannte um Hilfe bitten. Falls dies nicht möglich ist, hilft das Personal an der Freibadkasse weiter. Dabei könnte es jedoch zu Wartezeiten kommen.
 
Es gibt wieder einen 2-Schicht-Betrieb. Die Schichten gehen von 9 – 13.30 Uhr und von 14 – 19 Uhr. In der Zwischenpause finden Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten statt, für die das Freibad kurz geräumt werden muss. In den Abendstunden steht das Freibad wieder den Memminger Schwimmsportvereinen zur Verfügung.
 
Die Umkleidekabinen sowie die Duschen sind geöffnet. Im Eingangsbereich, in den Umkleidekabinen sowie im Sanitärbereich gilt FFP-2-Maskenpflicht.
 
Im Schwimmerbecken gilt wieder das „Kreisschwimmen“. Dazu ist nach jeder zweiten Bahn eine Leine eingezogen, sodass die Schwimmerinnen und Schwimmer im Kreis mit Abstand schwimmen können. In den Becken müssen natürlich auch die Abstandsregeln eingehalten werden.
 
Der Wasserpilz sowie die Rutsche sind aktuell gesperrt. Die Eintrittspreise bleiben wie bisher: Erwachsene 2,30 €, Jugendliche 1,00 €; Feierabendtarif (ab 17 Uhr): Erwachsene 1,20 €, Jugendliche 0,50 €; Der Eintrittspreis kann durch Lastschrift oder Giro-Pay bezahlt werden.
 
Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen wieder steigen und die Regelungen für eine Inzidenz zwischen 50 und 100 in Kraft treten, müssen Badegäste an der Kasse einen Nachweis vorlegen über einen negativen Coronatest (Schnelltest oder PCR-Test nicht älter als 24 Stunden) oderüber eine vollständige Impfung (gültig 14 Tage nach abschließender Impfung) oder über eine Genesung, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt.