Barfüßer Café in Augsburg muss geschlossen werden
Verträge von Aushilfen können nicht verlängert werden
Da das Führungsteam in andere Betriebe wechselt, muss die InHoGa gGmbH das Barfüßer Café in Augsburg am 25. Juli schließen. Angestellte Menschen mit Behinderung sollen jedoch nicht von der Schließung betroffen sein.
Menschen mit Behinderung, denen eine berufliche Perspektive eröffnet werden soll, sind von dem Schritt nicht betroffen. Die Verträge von drei studentischen Aushilfen können jedoch nicht verlängert werden. Die InHoGa ist aber auch weiterhin im Catering und der Schulverpflegung tätig. Das Café wird von der Evangelisch-Lutherischen Gesamtkirchengemeinde Augsburg verpachtet. Sie wird sich nun mit der künftigen Ausrichtung des Standortes befassen.
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