Beginn der Chlorungsmaßnahme des Trinkwassers in Gersthofen

Leitungswasser muss zunächst weiter abgekocht werden

m Zusammenhang mit dem Trinkwasserstörfall im Versorgungsbereich Gersthofen läuft am heutigen Montag die Sicherheitschlorung an, die das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg angeordnet hat. Die Maßnahme dient dem vorsorglichen Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger im betroffenen Versorgungsgebiet.

Wichtig: Das Gesundheitsamt weist erneut darauf hin, dass die Abkochanordnung weiterhin besteht. Erst, wenn im gesamten Versorgungsbereich der Stadt Gersthofen über mehrere Tage eine wirksame Chlorkonzentration vorhanden ist, kann die Anordnung aufgehoben werden. Das Wasser muss also auch weiterhin – bis zur Aufhebung der Abkochanordnung durch das Gesundheitsamt – abgekocht werden.

Die Desinfektion des Trinkwassers durch Chlor ist ein in Deutschland vom Umweltbundesamt geprüftes und zugelassenes Verfahren. Bei den in Deutschland zugelassenen Chlorkonzentrationen besteht keine Gesundheitsgefährdung. In einer geringen Dosierung, wie sie am Ausgang der Wasserwerke oder im Rohrnetz erfolgt, ist Chlor für die Gesundheit vollkommen unbedenklich. Das Wasser weist durch die Chlorungsmaßnahme wieder Trinkwasserqualität auf.